Münchner Hackerhaus: Schmutz in der Küche von Paul Pongratz

Hackerhaus-Wirt Paul Pongratz kämpft vor dem Münchner Amtsgericht gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 644 Euro – mit einem Teilerfolg.
Torsten Huber |
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Hackerhaus-Wirt Paul Pongratz mit seinem Strafverteidiger Sewarion Kirkitadse vor dem Münchner Amtsgericht.
Torsten Huber Hackerhaus-Wirt Paul Pongratz mit seinem Strafverteidiger Sewarion Kirkitadse vor dem Münchner Amtsgericht.

München - Der CSU-Politiker und Hackerhauswirt Paul Pongratz (48) kämpft ja gern für die Umwandlung der Sendlinger Straße in eine Fußgängerzone. Vor dem Münchner Amtsgericht streitet er jetzt um seinen guten Ruf als Wirt.

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hatte das Mitglied des Bezirksausschusses Altstadt-Lehel wegen Hygienemängeln in der Küche zu 644 Euro Buße verurteilt. „Das war eine Ausnahmesituation. Ein Wasserschaden war bei der Kontrolle noch nicht behoben“, empört sich der Wirt vor Gericht.

Als sich der KVR-Kontrolleur Ingo D. (39) bei Pongratz, der seit 1985 Chef im Alten Hackerhaus ist, im November 2012 umschaut, sei dieser Schaden nur provisorisch repariert: „Passiert ist es im September. So schnell bekommt man keine Baufirma.“

Auf der Hygiene-Mängelliste stehen: ölige Fenster, verschmutzte Dichtungen, am Boden stehende Lebensmittel, Essensreste in der Mikrowelle, unsaubere Verfugungen, verschmutzter Lüfter, Dreck an den Bierleitungen.

Pongratz wehrt sich: „Man muss das Gesamtbild der Küche vor Augen haben – und das ist sehr gut.“ Sein Anwalt Sewarion Kirkitadse wirft dem Kontrolleur, der als Zeuge vor Gericht steht, vor: „Sie haben nur ein Fleckerl am Boden fotografiert, ohne zu wissen, wann er dahin gekommen ist. Könnte der vielleicht vom Vortag stammen und ist noch nicht beseitigt worden?“

Ingo D. zuckt mit den Schultern. Er sagt: „Ich bin nicht der Schmutz und kann nicht sagen, ob er vom Vortag stammt. Bei jeder Kontrolle gab es Mängel. Irgendwann ist ein Bußgeld fällig.“ Bei den Schlussanträgen bleibt das KVR bei der Höhe der verhängten Buße. Kirkitadse stellt die Höhe ins Ermessen der Richterin. Sie hält 400 Euro Buße für ausreichend.

 

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