München-Stadelheim: Liebe in der Zelle
Giesing - Liebe macht blind. Anders kann sich die suspendierte Justizvollzugsbeamtin Ulrike V. (24) ihr Fehlverhalten nicht erklären: „Ja, ich habe die Geldübergabe für ein Handy gemacht. Aber Drogen habe ich niemals in die Haftanstalt geschmuggelt.“
Jetzt steht sie wegen Bestechlichkeit vor einem Münchner Schöffengericht. Staatsanwalt Andreas Franck wirft ihr einen „schwunghaften Handel“ mit Handys und Muskelaufbaupräparaten vor. Ulrike V. lernt den Inhaftierten Andreas B. (36) Mitte 2010 im Block B3 in JVA-Stadelheim kennen.
Sie sagt: „Ich habe mich in ihn verliebt. Ich finde, jeder soll eine zweite Chance bekommen.“ Der gelernte Koch Andreas B. sitzt wegen eines Drogendelikts in Haft. Sie küssen und umarmen sich heimlich – mehr nicht. Sie sagt: „Sex hatten wir nicht in Stadelheim.“
Sie schreiben sich Liebesbriefe. Ende 2011 bittet Andreas B. die Beamtin für ihn eine Geldübergabe für ein Handy durchzuführen. Am 14.November steckt ihr ein Grieche im Burger King am Ostbahnhof 300 Euro zu. Im Gegenzug besorgt Andreas B. ein Handy für einen griechischen Mithäftling.
Sie sagt: „Ich habe das Geld genommen und für Andreas aufbewahrt und ihm nach seiner Entlassung im Oktober 2012 gegeben. Mehr war da nicht.“ Vom „schwunghaften Handel“ könne keine Rede sein. Den Deal mit den Muskelpräparaten habe sie abgelehnt: „Ich habe Andreas gesagt, dass mache ich nicht.“
Ihre Liebe im Knast bleibt nicht geheim. Ulrike V. wird in einen anderen Block versetzt. Sie sagt: „Als es jeder in der JVA wusste, haben mich die Kollegen richtig gemobbt, meinten, komm’ mal mit mir auf die Toilette und so.“
Andreas B. verteidigt Ulrike V. im Zeugenstand: „Ich war in der Wäscherei tätig. Die Handys und Drogen kommen über die angelieferte Schmutzwäsche in die JVA.“ Staatsanwalt Franck fordert eineinhalb Jahre Haft ohne Bewährung: „Bei Leuten wie Ihnen, können wir die Gefängnisse gleich schließen, wenn Verdächtige in U-Haft mit Zeugen per Handy Absprachen treffen können.“ Richter Wilfried Dudek hält ein Jahr mit Bewährung für ausreichend. Bei der Strafe verliert Ulrike V. sofort ihren Beamtenjob. Sie nimmt das Urteil an. Das Paar ist verlobt und will heiraten.
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