München-Schwabing: BMW- und Teslafahrer liefern sich illegales Rennen
Schwabing - Die beiden Münchner haben sich am Donnerstag zufällig an einer roten Ampel in Schwabing getroffen: ein 35-Jähriger in einem BMW X 3 und ein 40-Jähriger im Tesla Model 3. Die beiden Autofans tauschten einen kurzen Blick, es folgte ein Nicken und beiden war klar, ein Duell zwischen ihnen ist unausweichlich.
Freilich hätten die beiden auch bei einer Tasse Kaffee in einer Bar entspannt die Frage ausdiskutieren können und sich dabei auf ungezählte Fahrtests diverser Autozeitschriften berufen.
Mit "hoher Geschwindigkeit" nebeneinander auf der Ackermannstraße
Die beiden Münchner wollten aber offensichtlich auch herausfinden, wer von ihnen der bessere Fahrer ist. Mit Vollgas rasten der Tesla und der X 3 gegen 21.45 Uhr laut Polizei mit "hoher Geschwindigkeit" nebeneinander auf der zweispurigen Ackermannstraße in Richtung Schwere-Reiter-Straße.
Eine Streife in einem Zivilfahrzeug beobachtete das illegale Straßenrennen und nahm die Verfolgung auf. Dabei konnten die Beamten bezeugen, wie die beiden Fahrer an mehreren roten Ampeln stehen blieben, um dann bei Grünlicht wieder auf maximale Geschwindigkeit zu beschleunigen, um bei der nächsten roten Ampel wieder anzuhalten.
"Die Höchstgeschwindigkeiten betrugen dabei augenscheinlich bis zu Tempo 100", sagte Polizeisprecher Gordon Winkel am Freitag.
In einem Fall musste einer der beiden Hobby-Rennfahrer an einer Bushaltestelle eine Vollbremsung hinlegen. Andernfalls hätte er vermutlich einen Fußgänger, der gerade über die Fahrbahn wollte, über den Haufen gefahren. Die Polizeistreife stoppte schließlich die beiden Raser.
Wer der Schnellere war, der Verbrenner oder der Elektroantrieb, ist nicht bekannt. Statt eines Pokals bekommen die beiden PS-Fanatiker Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg, ein längeres Fahrverbot und darüber hinaus ein happiges Bußgeld.
Strafverfahren gegen die Raser wurden eingeleitet
Doch damit ist die Geschichte für die beiden Münchner juristisch noch lange nicht ausgestanden. "Ein illegales Straßenrennen ist ein enormes Risiko für die Verkehrssicherheit", betont Gordon Winkel. Die Raser wurden deshalb angezeigt, je ein Strafverfahren ist eingeleitet. Mittlerweile haben die verbotenen Kraftfahrzeugrennen einen eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch (StGB) erhalten. Im § 315d Abs. 1 StGB heißt es: "Wer im Straßenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten
Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Ein Trost bleibt den Rasern: Ihre Autos wurden von der Polizei nicht beschlagnahmt.
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