München: Mann (22) schießt mit Luftgewehr auf Spraydosen

Ein 22-Jähriger lässt aus Frust mitten in der Nacht Haarsprays hochgehen – und landet vor dem Amtsgericht
München - Schock um Mitternacht: "Ein Lichtblitz und ein dumpfer Schlag", so beschreibt Paul K. (50, alle Namen geändert), was er und seine Frau in der Nacht auf den 7. April in ihrer Waldtruderinger Doppelhaushälfte erleben mussten. Vom ersten Stock ihres Hauses konnte das Paar dann auf dem Nachbargrundstück die Ursache ihres Schrecks erkennen.
Hans T. (22) stellte immer wieder Haarspraydosen auf einen großen Stein im Garten, setzte brennende Ofenanzünder daneben und schoss dann aus etwa fünf Meter Entfernung mit einem Luftgewehr auf die Dosen.
Sechs Meter hohe Stichflammen
Es habe nicht immer geklappt, erinnert sich der Nachbar, aber wenn, dann sorgte das entweichende Gas für riesige, bis zu sechs Meter hohe Stichflammen. Die Nachbarn machten mit dem Handy ein Beweisvideo von den Vorgängen, dann rief Paul K. dem jungen Mann zu: "Lass’ den Scheiß!" Was dieser auch prompt tat. Und sich damit entschuldigte, dass er einen Film drehen wollte.
Vor Gericht zeigt sich Hans T. weitgehend geständig. Ja, er habe auf die Spraydosen geschossen, lässt er seinen Verteidiger Kai Wagler am Freitag erklären. Er sei dabei aber stark alkoholisiert gewesen. Er sei außerdem frustriert gewesen mit seiner allgemeinen Situation: Keine Ausbildung, keine eigene Wohnung und finanziell abhängig von der Mutter.
Die soll er laut Anklage am nächsten Abend mit einem blutverschmierten Messer bedroht haben. Als die Polizei dazu kam, hatte er wieder zu dem Luftgewehr gegriffen. Die Beamten zogen ihre Dienstwaffen und fesselten den Mann.
Bewährungsstrafe trotz schwerer Vergehen
Diese beiden Anklagepunkte werden aber auf Antrag der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt, da sie im Vergleich zu den Vorwürfen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und der versuchten schweren Brandstiftung nicht weiter ins Gewicht fallen.
Denn die Spraydosen-Aktion hätte schlimm enden können. Die hohen Flammen beschädigten nicht nur die Hecke, sondern erreichte auch den Dachgiebel des Nachbarhauses. Reiner Zufall, sagt Amtsrichter Sebastian Schmitt, dass das Haus nicht in Brand gesetzt wurde. Sein Urteil: Zwei Jahre Haft und die Einweisung in eine Entziehungsanstalt.
Beides wird aber zur Bewährung ausgesetzt. Die Auflagen: Hans T. soll seinen Hang zu Alkohol und Cannabis therapieren lassen und hundert Sozialstunden ableisten.