München: Kind steckt fest – Feuerwehr muss Parkautomaten aufbrechen

Ein Kind im Kindergartenalter ist am Mittwoch mit der Hand in einem Parkautomaten stecken geblieben. Feuerwehrleute befreiten das Mädchen.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
2  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Neugierde wurde zum Verhängnis: Die Feuerwehr musste die Hand eines Mädchens aus einem Parkautomaten befreien. (Symbolbild)
Die Neugierde wurde zum Verhängnis: Die Feuerwehr musste die Hand eines Mädchens aus einem Parkautomaten befreien. (Symbolbild) © Bernd Wackerbauer

Lehel - Der Parkautomat ist für die kleine Emma immer wieder aufs Neue interessant. Häufig wird der Automat auf dem Hin- und Rückweg aus dem Kindergarten inspiziert. Doch dieses Mal war das junge Mädchen etwas zu neugierig: Es steckte seine Hand so tief in den Ausgabeschacht, dass es diese nicht mehr zurückziehen konnte.

Mehrere Versuche des Vaters, darunter auch das Beschmieren der Hand mit Flüssigseife, brachten keine Besserung. Daraufhin wählte der Mann den Notruf 112.

Kind steckt in Parkautomaten fest – die Feuerwehr ist zur Stelle

Nach ihrer Ankunft machten sich die Feuerwehrleute ein Bild vor Ort. Über eine angegebene Servicenummer versuchten die Einsatzkräfte, mit dem Betreiber des Parkautomaten telefonisch nach einer Lösung zu suchen. Allerdings war ein gewaltfreies Öffnen des Automaten nicht möglich. Also brachen die Feuerwehrkräfte den Parkautomaten gewaltsam auf und demontierten mehrere Teile auf der Rückseite, bis die Hand des Mädchens verletzungsfrei befreit wurde.

Glücklich und unverletzt konnten Vater und Tochter den Heimweg, wenn auch verspätet, fortsetzen. Der Parkautomat wurde von den Einsatzkräften provisorisch gesichert und verschlossen. Der entstandene Sachschaden kann nicht beziffert werden.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
2 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Ironü am 10.04.2025 23:56 Uhr / Bewertung:

    Oh, es ist ein Mädchen. Dem Vater die besten Wünsche!

  • Hanswurst am 10.04.2025 10:13 Uhr / Bewertung:

    Schön, dass dem Kind geholfen werden konnte.
    Mich hat natürlich interessiert, wer für den Schaden am Parkautomaten aufkommen muss und hab das Internet gefragt:

    "Schaden am Automaten: Der Eigentümer des Parkautomaten (z. B. die Stadt oder ein beauftragtes Unternehmen) trägt in der Regel selbst den Schaden. Das liegt daran, dass die Beschädigung durch eine hoheitliche Maßnahme im Rahmen eines Rettungseinsatzes erfolgt ist.

    Ausnahme – grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz: Falls z. B. das Kind mutwillig oder durch fahrlässiges Verhalten in die Situation geraten ist, könnte in seltenen Fällen geprüft werden, ob eine Kostenübernahme durch die Erziehungsberechtigten oder eine Haftpflichtversicherung möglich ist. Das ist aber eher die Ausnahme und würde individuell geprüft."

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.