München: Im Giesinger Stalking-Mord wurde gegen Roland B. Anklage erhoben

Roland B. (45) soll seine Ex-Freundin erstochen haben. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe.
Ralph Hub |
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Rechtes Bild: Roland B. (45). Linkes Bild: Mordopfer Tsin-ieh L..
dpa/Polizei Rechtes Bild: Roland B. (45). Linkes Bild: Mordopfer Tsin-ieh L..

München - Es ist ein besonders abscheuliches und brutales Verbrechen. Das Opfer, die 45-jährige Architektin Tsin-ieh L., lebte in ständiger Angst vor ihrem Peiniger. Der Stalker lauerte seiner Ex-Freundin im August letzten Jahres vor einem Mietshaus in der Bayrischzeller Straße in Obergiesing auf und stach sie mit einem Messer nieder. Die Polizei fasste den mutmaßlichen Täter Monate später. Er lebte getarnt unter Pilgern auf dem Jakobsweg.

Nach dem Mord tauchte Roland B. unter. Monatelang gab es kein Lebenszeichen. Manche hielten ihn deshalb bereits für tot, glaubte, er habe Selbstmord begangen. Tatsächlich hatte er sich in Richtung Spanien abgesetzt. Über 2000 Kilometer ging seine Flucht. Wie ihm das gelang, ist unklar. Details hat Roland B. bisher nicht verraten. Er überquerte die Pyrenäen in westlicher Richtung und mischte sich, um nicht aufzufallen, auf dem Jakobsweg unter die Pilger. Immer in der Angst entdeckt und festgenommen zu werden, wie er später in der U-Haft Ermittlern erzählte.

Nach vier Monaten endet seine Flucht

Kurz vor Santiago de Compostela unterlief ihm im November ein verhängnisvoller Fehler. Er quartierte sich in einer Pilgerunterkunft ein. Der Wirt des Hostels machte eine Kopie seines Ausweises. Bei der Überprüfung der Personalien stellte die spanische Polizei fest, dass gegen den Münchner ein Haftbefehl vorlag. Die Guardia Civil nahm ihn fest. Nach vier Monaten war seine Flucht damit zu Ende.

Inzwischen sitzt Roland B. in Bayern in U-Haft. "Die Anklage lautet auf heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen", sagt Staatsanwalt Florian Weinzierl. Die Tat gestanden hat der 45-Jährige bisher nicht. Die Monate in der U-Haft haben Roland B. nicht viel gesprächiger gemacht. Über das Motiv schweigt er.

Richterliches Kontaktverbot gegen Roland B.

Der 45-Jährige war von seiner Ex-Freundin Tsin-ieh L. regelrecht besessen – auch als die Beziehung schon längst beendet war. Tsin-ieh L. wechselte den Wohnort, hielt ihre Adresse und Telefonnummer geheim. Sie informierte vorsorglich Nachbarn und bat darum, sie zu warnen, falls sich ein bestimmter Mann nach ihr erkundigen sollte. Sie erwirkte ein richterliches Kontaktverbot gegen Roland B.

Doch der liebeskranke Architekt gab nicht auf. Er stellte ihr weiter nach. Er lauerte ihr auf der Straße auf, verfolgte sie beim Einkaufen, rief sie ständig an. Tsin-ieh L. führte minuziös über den Psychoterror, dem sie ausgesetzt war, Protokoll. Im vergangenen August sollte sich der Stalker erneut vor Gericht verantworten. Der Termin stand bereits fest.

Doch es kam nicht dazu. Wenige Tage vor der Verhandlung lauerte er laut Anklage Tsin-ieh L. im Treppenhaus des Mietshauses auf und stach zu. Roland B. ist nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft voll schuldfähig. Damit droht dem Angeklagten lebenslange Haft. Sollte das Landgericht die besondere Schwere der Schuld feststellen, könnte Roland B. frühestens nach 22 Jahren auf eine Entlassung auf Bewährung rechnen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

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