München-Giesing: Nach Auszug - Mann zündet Wohnung von Mitbewohner an

Gefährliches Ende einer Wohngemeinschaft: Weil ein 52-jähriger Münchner einen 19-Jährigen aus seiner Giesinger Wohnung geworfen hatte, hat der Mitbewohner auf Zeit diese angezündet. Drei Tage später erhielt der 52-Jährige einen Drohbrief.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Anwesende in der Wohnung konnten das gelegte Feuer schnell löschen. (Symbolbild)
imago/INSADCO Anwesende in der Wohnung konnten das gelegte Feuer schnell löschen. (Symbolbild)

Obergiesing - Seit Ende des letzten Jahres wohnte ein 19-Jähriger, eigentlich ohne festen Wohnsitz, mit einem 52-Jährigen übergangsweise in dessen Wohnung in Obergiesing.

Doch weil es zuletzt immer häufiger Streit zwischen beiden gab, warf der Münchner seinen Mitbewohner auf Zeit am vergangenen Freitag aus der Wohnung. Nachdem er seine Sachen gepackt hatte, versuchte der 19-Jährige dann, die Wohnung des einstigen Mitbewohners anzuzünden. Großer Schaden entstand jedoch nicht – andere Anwesende in der Wohnung bemerkten den Brand schnell und konnten ihn sofort löschen.

Drohbrief vor der Wohnung

Auch wenige Tage später war der Ärger des 19-Jährigen nicht verflogen: Am Montag fand der 52 Jahre alte Mann einen Brief vor seiner Wohnung, in dem ein dreistelliger Geldbetrag gefordert wurde. Sollte er dieser Forderung nicht nachkommen, würde seine Wohnung erneut brennen.

Die Polizei konnte den jungen Mann noch am gleichen Tag vorläufig festnehmen und der Haftanstalt im Münchner Polizeipräsidium überstellen. Am Dienstag wird er dem Ermittlungsrichter vorgeführt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.