München: Drogenschmuggel ins Gefängnis: Dealerin sitzt nun selbst

Mit einem ganz besonderen Geschenk wollte eine 25-Jährige ihren Verlobten im Gefängnis in Stadelheim überraschen und endet selbst hinter Gittern. 
von  Vanessa Fonth
Eine Frau, die ihrem Verlobten Drogen in die JVA Stadelheim bringen wollte, sitzt nun selbst hinter Gittern.
Eine Frau, die ihrem Verlobten Drogen in die JVA Stadelheim bringen wollte, sitzt nun selbst hinter Gittern. © dpa

Mit einem ganz besonderen Geschenk wollte eine 25-Jährige ihren Verlobten im Gefängnis in Stadelheim überraschen und endete selbst hinter Gittern. 

München - Eine 25-Jährige aus dem Raum Passau hatte im Januar 2018 bei einem Besuch bei ihrem Verlobten in der JVA Stadelheim ein besonderes Geschenk dabei: Sie schmuggelte fast 10 Gramm Heroin und mehrere Tabletten eines starken Schmerzmittels in ihrem Rucksack und in ihren Stiefeln ins Gefängnis hinein. 

Ihren Rucksack schloss sie in einem Spind im Eingangsbereich ein, einige Tabletten und ein wenig Heroin nahm sie in ihren Schuhen mit, um sie ihrem Verlobten zu bringen. Bei der Eingangskontrolle flog sie allerdings auf und landete selbst in Untersuchunghaft.

Chatverläufe überführen die Frau als Dealerin

Wie die Polizei später herausfand, hatte die Frau zuvor ein Handy ins Gefängnis geschmuggelt, über das sie mit ihrem Verlobten kommunizierte. Während des Prozesses sagte die 25-Jährige aus, sie habe die Drogen im Wert von 800 Euro von einem Freund in München gekauft und selbst konsumieren wollen. Kurz bevor sie festgenommen wurde, habe sie mit einer Substitutionsbehandlung begonnen. 

Die Richterin glaubte ihr die Geschichte allerdings nur teilweise: Nur die Hälfte des Heroins wäre für die 25-Jährige bestimmt gewesen, den Rest habe sie ihrem Verlobten ohne Gegenleistung überlassen wollen. Ihr Handy wurde der Angeklagten letztendlich zum Verhängnis. Dort fanden die Ermittler in Chatverläufen Beweise dafür, dass sie seit Dezember 2017 vier verschiedene Personen mit Heroin beliefert hatte - und sich so den eigenen Drogenkonsum finanzierte.

Keine Reue, keine Bewährung

"Das Gericht hat daher keinen Zweifel daran, dass ein Teil des sichergestellten Betäubungsmittels zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt war", sagte die Richterin während der Verhandlung. Reue zeigte die 25-Jährige vor Gericht nicht - ihre Strafe wurde daher nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Die junge Frau muss nun wegen Drogenbesitz und Drogenhandel für ein Jahr und sechs Monaten hinter Gitter. 

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