München-Altstadt: Amerikanischer Tourist zeigt Hitlergruß - Festnahme!

Ein Tourist hielt es für passend, am Platz der Opfer des Nationalsozialismus den Hitlergruß zu zeigen und zu rufen. Ein Zeuge zeigte ihm, dass dem nicht so ist, indem er die Polizei rief. 
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Am Platz der Opfer des Nationalsozialismus, hier ein Archivbild, bemerkten Zeugen den Vorfall.
AZ-Archiv/Martha Schlüther Am Platz der Opfer des Nationalsozialismus, hier ein Archivbild, bemerkten Zeugen den Vorfall.

Altstadt - Der unsägliche Voprfall passierte laut Bericht der Polizei, am Donnerstag, 16. August, in der Münchner Innenstadt. Gegen 11.15 Uhr verständigte ein Zeuge die Polizei, nachdem er am Platz der Opfer des Nationalsozialismus auf eine ausländische Gruppe einer Stadtführung aufmerksam wurde.

Ein Teilnehmer der Führung, ein 66 Jahre alter amerikanischer Tourist, hatte die rechte Hand erhoben und zusätzlich deutlich hörbar "Heil Hitler, mein Führer" skandiert. Die Gruppenmitglieder der Stadtführung und mindestens zwei Zeugen sahen dies.

Der 66-Jährige wurde daraufhin vorläufig festgenommen und zur Polizeiinspektion 11 (Altstadt) verbracht. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung wurde er wieder entlassen.

Immer wieder Vorfälle

Der Hitlergruß gilt als "Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" und demenstprechend versteht die Polizei keinen Spaß, wenn er in der Öffentlichkeit gezeigt wird. Trotzdem kam dies in der letzten Zeit immer wieder vor. An einem Wochenende Mitte Juli kame es an mehren Tagen hintereinander zu solchen Vorfällen. Mal ging es um Jugendlche an der Isar, dann um Fußballfans auf der Leopoldstraße, dann um Männer im Alten Botanischen Garten. Anfang August gab es außerdem einen ähnlichen Fall an der Feldherrnhalle. Ein 54-Jähriger postierte sich dort und zeigte den Hiltergruß.

Hitlergruß verboten! Diese Strafen drohen

Dass das Verwenden des Hitlergrußes alles andere als ein Kavaliersdelikt ist, zeigt die Gesetzgebung. Das Strafgesetzbuch sieht laut § 86a Absatz 1 und 2 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Außerdem kann man sich gemäß § 130 StGB wegen Volksverhetzung strafbar machen. Diese Tat kann mit drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Zwar wird hier von politisch motivierten Taten ausgegangen, es wurden aber auch schon Personen verurteilt, die mit der Geste lediglich Aufmerksamkeit erregen oder provozieren wollten.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.