Mord an Domenico L.: Polizei bittet um weitere Speichelproben

Auch fast zwei Monate nach dem Mord hat die Kripo noch keinen Tatverdächtigen. Jetzt bittet sie Personen aus dem Bereich des Tatorts, freiwillig einen Mundhöhlenabstrich abzugeben.
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Der Italiener stirbt Ende Mai 2013 mit nur 31 Jahren. An dem Toten wurde DNA seines Mörders gefunden.
privat/ Petra Schramek Der Italiener stirbt Ende Mai 2013 mit nur 31 Jahren. An dem Toten wurde DNA seines Mörders gefunden.

Isarvorstadt - Ende Mai ist der 31-jährige Ingenieur Domenico L. auf dem Radweg an der Erhardtstraße brutal ermordet worden. Fast 400 Hinweise gingen bislang ein, rund 350 Menschen gaben freiwillig Speichelproben ab. Wenn auch zahlreiche Personen als Täter sicher ausgeschlossen wurden: Einen Tatverdächtigen konnte die eigens eingerichtete Sonderkommission "Cornelius" mit rund 30 Beamten bisher noch nicht ermitteln.

Da laut Polizei nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Täter möglicherweise beruflich oder privat einen Bezug zum erweiterten Tatortbereich hatte, erfolgten dort in den letzten Wochen verstärkt Befragungen. Jetzt werden zahlreiche Personen aus diesem Bereich um ihre Unterstützung und Mitwirkung in Form von einer freiwilligen Abgabe eines Mundhöhlenabstrichs gebeten.

Wie die Polizei betont, gelten diese Personen nicht als tatverdächtig. Für die Entnahme eines freiwilligen Mundhöhlenabstrichs liege ein Beschluss des Amtsgerichts München vor. Von der Maßnahme sei eine Personenanzahl im unteren vierstelligen Bereich betroffen. Weitere Einzelheiten könnten aus datenschutzrechtlichen sowie ermittlungstaktischen Gründen nicht gemacht werden.

Am Dienstag, den 28.05.2013, ist der Domenico L. gegen 22 Uhr ermordet worden. Er war mit Rad auf dem Radweg an der Erhardtstraße gegenüber dem Europäischen Patentamt unterwegs. Beim Vorbeifahren spuckte ein Unbekannter seine Verlobte an. Daraufhin wollte Domenico L. den Mann zur Rede stellen. Der aber stach ihn mit mehreren Messerstichen nieder. Am Tatort wurde DNA-Material gesichert.

 

 

Auslobung:

 

Für Hinweise, die zur Klärung der Tat oder zur Ergreifung des Täters führen, ist eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgesetzt, deren Zuerkennung unter Ausschluss des Rechtsweges erfolgt. Die Auslobung gilt ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Polizeibeamte zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

 

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