Mit Fahrschein wär das nicht passiert
Ludwigsvorstadt - Der 40-Jährige wurde wegen Erschleichens von Leistungen am Münchner Hauptbahnhof einem Datenabgleich unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass er von der Staatsanwaltschaft München I zur Strafvollstreckung ausgeschrieben worden war.
Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 285 Euro nicht beglichen. Da er diese einschließlich 60 Euro Verfahrenskosten nicht aufbringen konnte, wird er nun ersatzweise für 19 Tage in Haft gehen.
"Er wurde der Justizvollzugsanstalt zugeführt", so die Bundespolizei.
Aufgefallen war der Mann im RJ 260 von Salzburg nach München. Bei der Fahrscheinkontrolle konnte er dem Zugbegleiter weder Fahrschein noch Ausweis vorlegen.
Deswegen erwartet ihn nun zusätzlich eine Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen.