Mit Drahttrick Spielautomaten geplündert

Haidhausen - „Ich werde arbeiten, bis ich umfalle“, sagt Architekt Enver S. (46) vor dem Münchner Landgericht über seine Zukunftspläne nach der Haft. Wegen Diebstahls sitzt er auf der Anklagebank. Laut Staatsanwältin soll er gemeinsam mit bereits verurteilten Komplizen in zwölf Fällen in Spielhallen die Glücksautomaten manipuliert und so über 60000 Euro gestohlen haben.
Der Angeklagte schüttelt nur den Kopf und hält die Anklage für völlig absurd: „Mehr als 500 bis 1000 Euro kann man aus einem Automaten nicht rausholen.“ Niemals werfe, so wie in der Anklage aufgeführt, ein Spielautomat bis zu 15000 Euro aus.
Bei großen Summen würde der Automaten abschalten und man müsse ihn neu mit Euro-Münzen bestücken. Ab Mai 2009 soll die Automaten-Bande in München-Haidhausen in der Rosenheimer Straße, Kempten, Rosenheim, Lauingen (Landkreis Dillingen), Augsburg, Kaufering und Wolfratshausen die Spielautomaten manipuliert haben.
In der Münchner Rosenheimer Straße soll der Angeklagte Enver S. mit zwei Komplizen den Münzgewinnausgabebehälter, den so genannten „Hopper“, mit einem Draht manipuliert haben. Nach 30 Minuten habe man 4382 Euro erbeutet.
In einer Spielhalle in Kaufering sollen Enver S. und vier Mittäter laut Anklage mit dem Drahttrick in zwei Tagen sogar 15000 Euro aus einem Automaten ergaunert haben. Die Meinung des Angeklagten, dass so hohe Auszahlungen unmöglich seien, bestätigt auch ein Spieler-Blog im Internet.
Die „Hopper“ seien mit kleinen Gewinnbeträgen bestückt. Dadurch wolle man verhindern, dass die Spieler hohe Geldbeträge abräumen. Enver S. ist wegen des Balkankriegs 1991 nach Deutschland geflüchtet. Sein Vater habe bereits in München gelebt und gearbeitet: „Er hatte ein eigenes Architekturbüro.“
1992 macht er in München seinen Universitäts-Abschluss. Bis 2000 arbeitet er in einem Architekturbüro und verdient durchschnittlich 5000 Mark im Monat: „Ich hatte dann eine eigene Firma, machte Häuserabbrüche.“
2006 meldet er Insolenz an. In den letzten Jahren habe er von Hartz-IV gelebt. Nach einem Geständnis bildet die 7. Strafkammer eine Gesamthaftstrafe. Dabei wird eine noch nicht verbüßte Vorstrafe mit einbezogen: vier Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe.