Mann missbraucht Bub (6) in Sportumkleide

Berg am Laim - Das Training der Jüngsten beim Ringerverein ESV München-Ost war vorbei. Die Kinder gingen in die Kabine, um sich umzuziehen. Der Vater begleitete seinen Buben. Doch als der kleinere Bruder kurz auf die Toilette musste, ließ er den Sechsjährigen alleine. Als er nach ein paar Minuten zurückkam, stand ein junger Mann bei seinem Sohn, der sich äußerst verdächtig benahm. Ungewöhnlich war auch, dass der Bub sich noch immer nicht umgezogen hatte.
Doch erst am Abend erzählte der Sechsjährige seinen Eltern, was er nach dem Training erlebt hatte. Der Mann hatte ihm die Hose bis zu den Oberschenkeln heruntergezogen, ihn am Po und an anderen Körperstellen angefasst. Der Vorfall ereignete sich, wie erst am Montag bekanntwurde, am Dienstag vergangener Woche.
Der Ringer ist wegen Missbrauchs bereits einmal verurteilt
Die Eltern verständigten die Polizei. "Der Verein hat uns bei den Ermittlungen nach Kräften unterstützt und Fotos von allen Sportlern zur Verfügung gestellt", betont Ignaz Raab, Vize-Chef beim K 15, der Sitte. Auf einem Foto erkannte der Familienvater den Verdächtigen wieder. Der 20-jährige Afghane kommt aus dem Landkreis Erding und ist seit rund drei Jahren beim ESV München-Ost. Er besuchte regelmäßig das Training und trat auch bei Wettkämpfen der Ringer an. Ansonsten sei er unauffällig, heißt es. Normalerweise begegnen sich Erwachsene und Kinder im Vereinsheim nicht, da sie zu unterschiedlichen Zeiten trainieren.
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Am Samstag nahmen die Fahnder den Ringer an seinem Arbeitsplatz fest. Er jobbt in Erding als Aushilfe in einem Geschäft. Zunächst gab der Verdächtige bei der Vernehmung lediglich zu, dass er zusammen mit dem Buben in der Kabine gewesen sei. Erst später gestand er auch die sexuellen Übergriffe. Der Richter erließ am Montag Haftbefehl gegen den Mann. Er kam in die JVA Stadelheim. "Wir ermitteln wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes", sagt Ignaz Raab.
Bereits 2013 war der Ringer schon einmal aufgefallen. Damals begrapschte er eine Elfjährige im Michaelibad. Das Amtsgericht Erding verurteilte ihn zu zehn Tagen Sozialdienst. Diesmal wird der Ringer nicht so glimpflich davonkommen. Ihm drohen laut Paragraf 176 des Strafgesetzbuchs mindestens sechs Monate Gefängnis.
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