Ludwigvorstadt: Messerstecherei in Table-Dance-Bar wird neu verhandelt

Deniz H. soll in einer Tabledance-Bar zugestochen haben. Nur ein "Denkzettel".
John Schneider
John Schneider
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Prozess um eine Messerstecherei in einer Table-Dance-Bar wird neu verhandelt. (Symbolbild)
Boris Roessler/dpa Der Prozess um eine Messerstecherei in einer Table-Dance-Bar wird neu verhandelt. (Symbolbild)

Ludwigvorstadt - Sechs Jahre wegen versuchten Totschlags: So lautete das Urteil gegen einen 37-Jährigen, der in der Tabledance-Bar Bad Angel einen Mann mit dem Messer verletzte. Der im Juni des vergangenen Jahres verurteilte Deniz H. (alle Namen geändert) legte Revision ein – mit Erfolg. Der BGH kippte das Urteil und verwies das Verfahren zurück ans Münchner Landgericht.

Das war geschehen: Am 12. Februar 2017 gerieten sich im Bad-Angel-Club in der Schillerstraße zwei Männer in die Haare. Wolfgang C. (48) hatte den Rocker gefragt, ob er Mitglied der Hells Angel sei. Als dieser das bejahte, fragte der Gast nach dem Chapter (Ortsgruppe) des 37-Jährigen.

Angeklagter sticht vier Mal zu

Aus dem verbalen Streit wurde nun plötzlich eine Schlägerei. Can B. schubste das Opfer in Richtung Vorraum, die beiden Mitangeklagten folgten ihm. Alle drei schlugen auf den Mann ein. Der ging zu Boden, rappelte sich wieder auf und begann nun seinerseits zu schubsen und um sich zu schlagen.

Deniz H. zückte dann ein Messer und stach laut Anklage vier Mal zu. Zwei Mal in den Bauch, zwei Mal schnitt er in den Arm des 48-jährigen Opfers. Als andere dazu kamen, floh das Trio. Wolfgang C. kam ins Krankenhaus, entließ sich aber entgegen dem ärztlichen Rat selbst.

Gericht prüft Vorsatz

Das Gericht ging beim Prozess im vergangenen Jahr von einem bedingten Vorsatz des Angeklagten aus. Doch der BGH sah das nicht ausreichend bewiesen an. Da die Klinge nur drei Zentimeter lang war und die Stiche in den Bauch gingen, schien auch die Erklärung, dass es sich lediglich um einen "Denkzettel" handeln sollte, für die Karlsruher Richter durchaus plausibel.

Das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Elisabeth Ehrl wird das nun prüfen müssen. Die Verteidigung kündigt beim Prozessauftakt am Montag an, dass es erst heute eine Erklärung des Angeklagten zu den Vorwürfen und zur Person geben wird.

Lesen Sie auch. Ex-Freund nimmt Münchner Zahnarzthelferin in Schwitzkasten

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.