Ludwigvorstadt: Messerstecherei in Table-Dance-Bar wird neu verhandelt
Ludwigvorstadt - Sechs Jahre wegen versuchten Totschlags: So lautete das Urteil gegen einen 37-Jährigen, der in der Tabledance-Bar Bad Angel einen Mann mit dem Messer verletzte. Der im Juni des vergangenen Jahres verurteilte Deniz H. (alle Namen geändert) legte Revision ein – mit Erfolg. Der BGH kippte das Urteil und verwies das Verfahren zurück ans Münchner Landgericht.
Das war geschehen: Am 12. Februar 2017 gerieten sich im Bad-Angel-Club in der Schillerstraße zwei Männer in die Haare. Wolfgang C. (48) hatte den Rocker gefragt, ob er Mitglied der Hells Angel sei. Als dieser das bejahte, fragte der Gast nach dem Chapter (Ortsgruppe) des 37-Jährigen.
Angeklagter sticht vier Mal zu
Aus dem verbalen Streit wurde nun plötzlich eine Schlägerei. Can B. schubste das Opfer in Richtung Vorraum, die beiden Mitangeklagten folgten ihm. Alle drei schlugen auf den Mann ein. Der ging zu Boden, rappelte sich wieder auf und begann nun seinerseits zu schubsen und um sich zu schlagen.
Deniz H. zückte dann ein Messer und stach laut Anklage vier Mal zu. Zwei Mal in den Bauch, zwei Mal schnitt er in den Arm des 48-jährigen Opfers. Als andere dazu kamen, floh das Trio. Wolfgang C. kam ins Krankenhaus, entließ sich aber entgegen dem ärztlichen Rat selbst.
Gericht prüft Vorsatz
Das Gericht ging beim Prozess im vergangenen Jahr von einem bedingten Vorsatz des Angeklagten aus. Doch der BGH sah das nicht ausreichend bewiesen an. Da die Klinge nur drei Zentimeter lang war und die Stiche in den Bauch gingen, schien auch die Erklärung, dass es sich lediglich um einen "Denkzettel" handeln sollte, für die Karlsruher Richter durchaus plausibel.
Das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Elisabeth Ehrl wird das nun prüfen müssen. Die Verteidigung kündigt beim Prozessauftakt am Montag an, dass es erst heute eine Erklärung des Angeklagten zu den Vorwürfen und zur Person geben wird.
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