Lokal in der Maxvorstadt: Polizei sprengt illegale Party

Ein Lokal-Betreiber in der Maxvorstadt hat es mit den Corona-Auflagen nicht so genau genommen. Bei einer Kontrolle in der vergangenen Nacht hat die Polizei dort einen unerlaubten Disko-Betrieb mit Dutzenden Personen festgestellt.
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In dem Lokal in der Maxvorstadt waren viel mehr Personen als eigentlich erlaubt. (Symbolbild)
In dem Lokal in der Maxvorstadt waren viel mehr Personen als eigentlich erlaubt. (Symbolbild) © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Maxvorstadt - In der Nacht auf Sonntag hat die Polizei eine große Kontrolle in einer Gaststätte in der Maxvorstadt durchgeführt. Zuvor hatten die Ermittler Hinweise erhalten, dass es dort regelmäßig Verstöße gegen die aktuellen Corona-Auflagen geben würde.

Der Verdacht der Polizei wurde bestätigt: Denn neben einem für 40 Gäste gestatteten Normalbetrieb konnten die Beamten in der Nacht auch einen unerlaubten Disko-Betrieb im Lokal feststellen. Insgesamt befanden sich über 100 Gäste in der Gaststätte in der Schellingstraße. Die rund 50 Polizisten vor Ort beendeten den Betrieb daraufhin.

Mehrere Anzeigen für Lokalbetreiber

Der Betreiber muss nun mit einer saftigen Strafen rechnen – er wurde wegen Verstößen nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, dem Brandschutz und der Gewerbeordnung angezeigt. Der weitere Betrieb wurde ihm untersagt.

Gegen knapp 50 Gäste wurde zudem eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgrund einer Missachtung des gelten Infektionsschutzes erstattet.

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16 Kommentare
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  • eule75 am 15.09.2020 16:54 Uhr / Bewertung:

    Es ist nicht zu erfassen, was manche erwachsene Männer fortlaufend für einen Schmarrn verzapfen!

  • Hel am 17.09.2020 17:06 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von eule75

    Woher weist Du, das "Ludwig" erwachsen ist?
    Auch mit 12 kann man sich schon einloggen...

  • Ludwig III am 13.09.2020 21:34 Uhr / Bewertung:

    Es stellt sich heraus, dass gar nicht nachprüfbar ist, auf welcher Grundlage überhaupt die Corona-Verbote für angemessen gelten sollen. Was, wenn nicht die Party illegal ist, sondern dessen Verbot?

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