Langwieder See: Exhibitionist onaniert vor Frau - Polizei ertappt ihn auf frischer Tat

Die Polizei hat einen Mann festgenommen, der sich vor einer Frau auf einem Parkplatz selbst befriedigte.
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Die Polizei hat einen Exhibitionisten festgenommen. (Symbolbild)
Die Polizei hat einen Exhibitionisten festgenommen. (Symbolbild) © imago

Lochhausen - Am frühen Montagabend hat eine Münchnerin die Polizei darüber informiert, dass sich am Langwieder See ein Exhibitionist befindet. 

Die 51-Jährige erklärte, der Mann habe mit heruntergelassener Hose auf einem Parkplatz gestanden. Als sie an ihm vorbeiging, nahm er Blickkontakt zu ihr auf und befriedigte sich selbst. 

Polizei nimmt Exhibitionisten fest

Als die Polizei am Tatort eintraf, onanierte der Mann, ein 46-Jähriger mit Wohnsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck, noch immer. Die Beamten nahmen ihn fest und zeigten ihn wegen exhibitionistischer Handlung an. Nach der Sachbearbeitung wurde er wieder entlassen. 

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Das Kommissariat 15 hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

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11 Kommentare
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  • Sarah-Muc am 29.09.2021 11:39 Uhr / Bewertung:

    Es ist schon interessant, wie man(n) sich hier über sexuelle Belästigungen belustigt.
    Wurden die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt? Früher hat das niemanden wirklich
    interessiert und man fand das irgendwie witzig.
    Frauen lassen sich das nicht mehr gefallen. Basta. Dann werden halt die Justiz einschreiten
    müssen, bis es auch der Letzte kapiert hat.

  • Experte am 29.09.2021 14:04 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Sarah-Muc

    Zunächst einmal ist festzustellen, dass eine satirische Auseinandersetzung mit dem Artikel nichts mit Verharmlosung eines Deliktes zum Zwecke der Belustigung zu tun hat. Keiner hat hier behauptet, dass sich Frauen so etwas gefallen lassen müssen!

    Unter dem Begriff Exhibitionismus ist eine sexuelle Präferenz zu verstehen, bei der eine Person es als besonders lustvoll empfindet, sich vor anderen nackt bzw. bei sexuellen Aktivitäten zu präsentieren. Zumeist handelt es sich bei den anderen Personen um fremde und unfreiwillige Zuschauer.

    Exhibitionismus ist im StGB in § 183 gesetzlich verankert. Die Norm trägt den Titel „Exhibitionistische Handlungen“ und besagt, dass ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, zu bestrafen ist.

    In Absatz 2 ist festgelegt, dass Exhibitionismus nach dem StGB als Vergehen nur auf Antrag verfolgt wird, sofern nicht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Die Justiz schreitet also ein!

  • Sarkast am 28.09.2021 14:57 Uhr / Bewertung:

    Die Frau hätte ja auch sagen können:
    Steck dein kleines Pimmelchen weg, das ist mir zu winzig.
    Und geh heim, wo dich keiner sieht...

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