Landesregierung stoppt Gewofagbau

Das Bauvorhaben der Gewofag an der Carl-Wery-Straße ist im Gange – und laut Regierung von Oberbayern rechtswidrig, weil die Stadt entgegen des Bebauungsplans zwei zusätzliche Stockwerke genehmigt hat.
von  Gabriele Mühlthaler
Wird’s doch nichts mit den geplanten Schlangebauten?
Wird’s doch nichts mit den geplanten Schlangebauten? © Rendering: Gewofag

Das Bauvorhaben der Gewofag an der Carl-Wery-Straße ist im Gange – und laut Regierung von Oberbayern rechtswidrig, weil die Stadt entgegen des Bebauungsplans zwei zusätzliche Stockwerke genehmigt hat.

München - Statt sechs Stockwerken, die im Bebauungsplan festgelegt sind, sprach Stadtbaurätin Elisabeth Merk beim Spatenstich von acht Etagen – das nehme die Grundstruktur Neuperlachs auf.

Die notwendige Genehmigung hatte Merks Behörde über eine Befreiung vom Bebauungsplan erteilt. Nicht alle Nachbarn nahmen das hin und reichten Klage ein.

Der Perlacher Landtagsabgeordnete Markus Blume (CSU) fragte informell bei der Regierung von Oberbayern nach. Deren Urteil: „Für die Befreiungen liegen die Voraussetzungen nach § 31 BauGB nicht vor.“ Grundzüge der Planung seien tangiert, die Obergrenze der Geschossfläche deutlich überschritten. „Für das Vorhaben hätte daher ein Änderungsverfahren durchgeführt werden müssen“, so die Regierung.

Baustopp oder Gang zum Gericht

Die Gewofag wollte sich auf Nachfrage nicht zur Sache äußern, im Planungsreferat diskutierten die Verantwortlichen am Mittwoch das weitere Vorgehen.

Die Alternativen: Baustopp und Verzicht auf die zwei zusätzlichen Etagen oder der Gang zum Gericht. Blume sagt dazu: „Man kann den Bedarf von Wohnungen nicht gegen die Bevölkerung und die Bestimmungen des Baurechts durchsetzen. Künftig muss wieder gelten: Gründlichkeit vor Schnelligkeit und mit der Bevölkerung. Stadt und Gewofag sollten zu den sechs Geschossen zurückkehren.“

Gabriele Mühlthaler

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.