Lärmgrenzwerte in der Warnberger Feldflur

In Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Stadtrats fordert der Bund Naturschutz die Festsetzung des Immissionsrichtwertes von 55 dB(A) auf der Warnberger Feldflur.
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Ein Schießstand in der Anlage im Forstenrieder Park.
AZ Ein Schießstand in der Anlage im Forstenrieder Park.

Forstenried - "Die Warnberger Feldflur ist ein wesentlicher Bestandteil des Erholungsgebietes Forstenrieder Park auf dem Territorium der Stadt München und wurde in einem von der Stadt München beauftragten Gutachten als ,Ruhiges Gebiet' bzw. als ,Landschaftlich geprägter Erholungsraum' empfohlen," so Christian Hierneis, 1. Vorsitzender der Kreisgruppe München des Bund Naturschutz (BN).

Der BN befürwortet daher den Antrag der Bürgerinitiative „Forstenrieder Park ohne Schießanlage e.V.“ auf Festlegung von maximalen Lärmgrenzwerten in der Warnberger Feldflur. Dieser Antrag wurde in der Bürgerversammlung vom 11. April im BA 19 gestellt mit Mehrheit angenommen.

Der BN begrüßt den Beschluss der Vollversammlung des Münchner Stadtrats vom 26. Juni zum Lärmaktionsplan, in dem die Warnberger Flur in Übereinstimmung mit der EU-Umgebungsrichtlinie zum „Ruhigen Gebiet“ erklärt wurde.

Der BN unterstützt weiterhin den Entscheidungsvorschlag, den Stadtrat Joachim Lorenz in der Sitzung des Umweltausschusses vorgetragen hat: In dem „Ruhigen Gebiet“ der Warnberger Feldflur soll danach der Lärmgrenzwert von 55 dB(A) nicht überschritten werden, was bei einer Neu - oder Änderungsgenehmigung für die Schießanlage Hubertus zwingend zu berücksichtigen ist.

Unabhängig von diesen Beschlüssen tritt der BN für einen Lärmgrenzwert von 55 dB(A) in der Warnberger Flur ein. Die Vermeidung von Lärm ist eines der Ziele des BN. Grundsätzlich ist der BN gegen jede Lärmbelästigung im Wald, was neben dem Erhalt der Erholungsfunktion auch zum Schutz der dort lebenden Fauna beiträgt.

Die Erholungsfunktion in einem Wald wird unter anderem durch den Genuss von Ruhe oder den „waldtypischen“ Geräuschen wie Vogelgesang, Windrauschen etc. hervorgerufen. Deshalb ist es für den BN zwingend notwendig, die Lärmbelästigung gerade in einem Erholungswald zumindest nicht zu groß werden zu lassen.

Jedenfalls die Einhaltung gerade noch hinnehmbarer Lärmgrenzwerte (hier 55 dB(A)) muss daher gewährleistet werden. "Somit trägt die Warnberger Flur für den Münchner Süden dazu bei, durch Erholungsmöglichkeiten im Nahumfeld die dortige Wohnumfeldqualität zu steigern und zudem durch die dadurch entfallende Notwendigkeit, entferntere Erholungsgebiete anzufahren, zugleich das Aufkommen im motorisierten Freizeitverkehr senken", so Christian Hierneis.

 

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