Kritik an Gewofag: Bauprojekt ist rechtswidrig

Das Bauprojekt an der Schittgablerstraße ist laut Landesregierung rechtswidrig. Jetzt liegt der Ball bei der Stadt.
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Holzverschalung: So sollen die Häuser der Gewofag an der Schittgablerstraße aussehen.
Visualisierung von Gewofag Holzverschalung: So sollen die Häuser der Gewofag an der Schittgablerstraße aussehen.

Lerchenau - Eigentlich hätte diese Baugenehmigung gar nicht ausgestellt werden dürfen, lautet das Urteil der Regierung von Oberbayern. Denn die Dimension des „Wohnen für Alle“-Bauvorhabens beeinträchtigt durchaus die Anwohner und verlangt einen Bebauungsplan, so der Befund nach der Prüfung.

Um die hatte der Bürgerverein Lerchenau im Juni gebeten. Unter anderem werden die vorgeschriebenen Abstandsflächen zwischen den zwei- und dreigeschossigen Gebäuden nicht eingehalten. Dass eine Ausnahme hier gerechtfertigt ist, bezweifelt die Landesregierung. Allerdings: Einschreiten kann sie hier nicht, eine eventuelle Rücknahme der Baugenehmigung obliegt der Landeshauptstadt.

Ähnlicher Fall in Perlach

Die Gewofag ist schon in einem ähnlichen Fall in die Kritik geraten: In Perlach klagen Anwohner wie berichtet derzeit gegen ein Bauprojekt, das plötzlich acht statt sechs Stockwerke in die Höhe wachsen soll.

Bei der Bürgervereinigung macht sich der Eindruck breit, dass die Stadt bewusst ihre eigene Gesellschaft begünstigt hat. Für den Druck, Wohnraum zu schaffen, habe man zwar Verständnis. Allerdings müssen im Baurecht alle Bürgerinteressen gleich berücksichtigt werden, heißt es in einer Stellungnahme.

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