Kriminelles Paar dank aufmerksamem Zeugen aufgeflogen

Der Zeuge bemerkte, wie das Pärchen geklaute Leergutsäcke aus einem Getränkeladen in ihr Auto lud. Er notierte sich das Kennzeichen - und brachte die Ermittler auf die Spur.
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Beide Tatverdächtigen konnten festgenommen werden (Symbolbild).
Beide Tatverdächtigen konnten festgenommen werden (Symbolbild). © Johannes Neudecker/ dpa

Ramersdorf - Dank eines aufmerksamen Zeugen hat die Münchner Polizei einen 48-Jährigen und eine 37-Jährige festgenommen. Sie stehen  im Verdacht, unter anderem einen besonders schweren Fall des Diebstahls begangen zu haben.

Dem Zeugen war das Paar am 13. Mai abends an einem Getränkemarkt in Ramersdorf aufgefallen. Die beiden luden Säcke mit leeren Pfandflaschen in ihr Auto. Das kam dem Passanten seltsam vor, er notierte sich das Kennzeichen und alarmierte die Polizei.

Kriminelles Pärchen aufgeflogen

Weil der Verdacht gegeben war, dass die Pfandflaschen aus dem Getränkemarkt gestohlen worden waren, übernahm das Kommissariat 53 (Einbruchskriminalität) die weiteren Ermittlungen.  Dank des Kennzeichens konnten die Ermittler schnell die 37-Jährige und den  48-Jährigen, beide mit Wohnsitzen in München, als Tatverdächtige ermitteln werden.

Die 37-Jährige meldete sogar zwei Tage nach dem Pfandflaschendiebstahl die Kennzeichen des bei der Tat verwendeten Autos als gestohlen. Als sich der Tatverdacht gegen die beiden erhärtete, wurde ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt, der am vergangenen Mittwoch vollzogen wurde.

Dutzende Pfandbelege in der Wohnung

In der Wohnung des Paares wurden mehrere Pfandbelege aufgefunden, die auf weitere zurückliegende Taten hindeuten. Zudem wurden die beiden als gestohlen gemeldeten Kennzeichen entdeckt. Weiter wurde ein gestohlenes Smartphone sichergestellt, welches derzeit noch zugeordnet wird.

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Der 48-Jährige stand bereits im März 2021 im Fokus der Ermittlungen, da er dringend verdächtig ist, fünf Kellereinbrüche und einen Autodiebstahl begangen zu haben. Die Ermittler zeigten die beiden nun wegen besonders schweren Fall des Diebstahls und zudem die 37-Jährige wegen Vortäuschens einer Straftat an. Das Kommissariat 53 setzt die Ermittlungen fort.

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6 Kommentare
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  • FanM am 09.06.2021 16:40 Uhr / Bewertung:

    O die Kriminalstudenten'! Ob jemand Eigentümer, Leiher, Besitzer ist? Wenn jemand Unberechtigter etwas mitnimmt, so ist das Diebstahl!

  • gast100 am 08.06.2021 20:55 Uhr / Bewertung:

    Ob das entwendete Leergut wirklich als gestohlen gilt kann ich jetzt nicht ganz glauben.
    Denn, das Leergut gehört nicht dem Getränkemarkt, auch nicht den Käufern der Getränke, sondern immer noch den Herstellern die an dem Pfandsystem beteiligt sind.
    Die Getränke in den Pfandflaschen will der Hersteller verkaufen. Also muss er sie irgendwie den Käufern mit geben können. Das tut er in den Pfandflaschen. Die Flasche gehört auch nicht dem Käufer sondern immer noch den Herstellern, Abfüllern der Getränke, die dafür ein Pfand verlangen.

  • Weigand am 09.06.2021 21:50 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von gast100

    Egal. Fremde ,bewegliche Sache.Ein ähnlicher Fall ging,m.M. überraschend spät, 2018 immerhin vors BGH. Wers googeln möchte "BGH Diebstahl von Pfandflaschen"

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