"Krampus"-Aktion zu Nikolaus: Aktivisten lassen gezielt Luft aus SUV-Reifen

Aktivisten haben in der Maxvorstadt aus mehreren SUVs absichtlich Luft aus Reifen abgelassen. Drei Anzeigen bei der Polizei sind bislang eingegangen.
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Ein Zettel mit einer Warnung klebt an der Windschutzscheibe dieses SUV.
Ein Zettel mit einer Warnung klebt an der Windschutzscheibe dieses SUV. © aktionkrampus

Maxvorstadt - In Zeiten des Klimawandels und des Kohleausstiegs dürfen Nikolaus und Krampus natürlich kein Stückchen Kohle verteilen, wie in früheren Zeiten geschehen.

Klima-Aktivisten lassen Luft aus Reifen

Der moderne, umweltbewusste Nikolaus und sein Begleiter gehen heutzutage subtiler vor. Umweltaktivisten zogen in der Nacht auf Montag durch die Innenstadt und ließen bei am Straßenrand geparkten SUVs die Luft aus den Reifen.

Im Internet schrieben die "Aktion Krampus": "Wie jedes Jahr werden die Unartigen vom Krampus zurechtgewiesen. Doch anstelle Menschen krankerweise immer noch mit Rutenschlägen in einem Sack zu bedrohen, vergreift sich der Krampus am heiligsten Gut der Deutschen: Ihren Autos."

Drei Anzeigen bei der Polizei

Angesichts der sich immer weiter verschärfenden Klimakrise und einer Politik, die vor allem dem Autokapital diene, sehe der "Nikolaus" keinen anderen Ausweg.

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Freundlicherweise hinterließen Nikolaus und Krampus an den Geländewagen eine Warnung, dass der Reifendruck nicht mehr ausreiche. Drei Besitzer von SUVs meldeten sich am Montag bei der Polizei und erstatteten Anzeige wegen Sachbeschädigung. Sie hatten ihre Autos in der Maxvorstadt abgestellt. Die Polizei geht davon aus, dass sich noch mehr SUV-Besitzer melden werden.

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74 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • luxemburger am 08.12.2021 16:46 Uhr / Bewertung:

    Diese Aktivisten sind Kriminelle und Verbrecher.Die gehoeren hinter Gitter.

  • tutwaszursache am 09.12.2021 09:16 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von luxemburger

    Im deutschen Strafrecht werden gemäß § 12 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) als Verbrechen alle gesetzlich normierten Delikte bewertet, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind (z. B. Raub, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag, Mord, Brandstiftung, sexueller Missbrauch von Kindern, Rechtsbeugung, Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, Geldfälschung).

    (Quelle: Wikipedia)

    Welcher Straftat mit Mindeststrafmaß 1 Jahr haben sich die Krampusse denn Ihrer Ansicht nach schuldig gemacht?

  • AZ Onlineredaktion am 08.12.2021 11:40 Uhr / Bewertung:

    Hallo sircharles,

    bei dem Text handelt es sich um einen Bericht. Die AZ bzw. der Autor haben sich hier zu keiner Zeit wertend zum Sachverhalt positioniert. Auch, dass die Aktion durchaus strafrechtliche Konsequenzen haben kann, ist hier thematisiert.

    Freundliche Grüße aus der AZ-Redaktion!

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