Konzerte: München darf laut sein
Wummernde Techno-Bässe sind nicht jedermanns Sache. Das zeigte sich in München vor allem nach dem Konzert von Paul Kalkbrenner im vorigen Juni am Königsplatz – danach ging eine Vielzahl von Lärmbeschwerden bei der Stadt ein.
Prompt beschloss eine Bürgerversammlung im Stadtbezirk Altstadt-Lehel folgende Empfehlung: Das städtische Kreisverwaltungsreferat möge doch künftig solche lärmintensiven Veranstaltungen in der Nähe von Wohnvierteln nicht mehr genehmigen. Am Dienstag schmetterte der Kreisverwaltungsausschuss dieses Ansinnen ab.
Und folgte damit einem Vorschlag des zuständigen Referenten Wilfried Blume-Beyerle, der findet: „Eine solch weitgehende einschränkende Regelung würde einer weltoffenen Großstadt wie München nicht gerecht werden.“
Wie ist die Regelung jetzt? Der Königsplatz darf laut Verwaltung nur das Kino-Open-Air sowie je zwei Konzerte an zwei Wochenenden beherbergen. Bei letzteren gilt das Windhundprinzip. Sprich: Wer zuerst einen Antrag gestellt hat, bekommt die Genehmigung. Egal, ob er in der klassizistischen Kulisse Techno, Schlager oder Rock präsentieren will.
Aus der Beschwerde-Flut nach dem Kalkbrenner-Konzert hat die Stadt allerdings Konsequenzen gezogen. Jetzt gibt es neue Lärmschutzauflagen für Konzerte auf öffentlichem Grund. Schon als David Guetta wenige Wochen nach Kalkbrenner den Königsplatz bespielte, galten sie. Und brachten laut KVR „spürbare Verbesserungen hinsichtlich der Lärmintensität“.
Es gab nur eine einzige Beschwerde – und allerdings auch eine Klage. Der Konzertveranstalter ging gegen die Auflagen vor Gericht vor.