Kommentar: Öffentlichkeitsfahndung mit Fotos: Zweierlei Maß

In München wird eine Bank ausgeraubt, die Staatsanwaltschaft gibt noch am selben Tag eine Öffentlichkeitsfahndung mit Fotos des Verdächtigen frei. Chefreporterin Nina Job über das befremdliche Vorgehen.
Gut, dass der Bankräuber so schnell gefasst worden ist. Befremdlich, dass die Justiz bei Fahndungen zweierlei Maß anlegt. Eine Öffentlichkeitsfahndung mit Fotos eines Gesuchten ist ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Sie diene nur als "letztes Mittel", wenn die Polizei alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hat – so lautet immer die Begründung, wenn erst Monate nach einer Tat öffentlich nach brutalen Schlägern oder Messerstechern gesucht wird. Haben solche Gewalttäter also mehr Persönlichkeitsrechte als Bankräuber?
Opferschutz vor Täterschutz sollte grundsätzlich bei allen schweren Gewaltstraftaten gelten. Diese Täter müssen so schnell wie möglich gefasst werden! Die Öffentlichkeitsfahndung ist dafür ein erfolgreiches Mittel.