K.o.-Tropfen im 089-Club: Angeklagter frei!
Ein Mann ist angeklagt, einer Frau in einem Club Betäubungstropfen verabreicht und sie danach begrapscht zu haben. Aber in der Verhandlung läuft alles anders als gedacht.
Maxvorstadt - Am Ende gab’s wenigstens ein Lob von der Richterin. Die freute sich, dass in der 089-Bar am Maximiliansplatz 5 offenbar gut auf weibliche Gäste aufgepasst wird.
Eine Frau hatte vor knapp einem Jahr offenbar K.o.-Tropfen verabreicht bekommen und war von einem Mann heftig begrapscht worden. Ein Security-Mann bekam das mit – und verhinderte Schlimmeres.
Doch dieser Umstand war auch schon fast der einzige, der gestern vor dem Kadi positiv stimmte. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht passten Täter- und Opferbeschreibung der Zeugen überhaupt nicht zusammen.
Der Münchner Branchenmanager Hans P. (Namen geändert) auf der Anklagebank – ihn hatte die Polizei auf Grund der Zeugenbeschreibungen zunächst als mutmaßlichen Täter im Verdacht – wurde daher zwangsläufig frei gesprochen.
Der Fall: Am 1. Juni war Petra S. (21) mit Freundinnen unterwegs. Die Weilheimerin erinnert sich aber nur noch an die ersten Stunden, sie hatte drei, vier Wodka-Bull getrunken, dann kam es zum Filmriss. „Ich bin erst wieder im Krankenhaus zu Bewusstsein gekommen“, berichtete sie gestern. Auch den Angeklagten erkannte sie nicht wieder.
Macht nichts, es gab ja Zeugen. Zum Beispiel den Security-Mann, der dazwischen gegangen war, als der Gast einer Frau an der Bar an den Busen und in die Hose fasste.
Hose? Petra S. hatte angegeben, dass sie zu dieser Zeit lieber Rock trug.
Nicht der einzige Widerspruch. Denn das Opfer war eine eher schmächtige Asiatin mit kurzen Haaren und sehr hellem Teint, das ein weißes T-Shirt trug. Petra S. dagegen hat einen dunklen Teint und längere Haare. Und sie gehe normalerweise mit schwarzen Sachen aus.
Also doch alles eine große Verwechslung, wie der Angeklagte anfangs angenommen hatte?
Als die 089-Barfrau dann aussagte, sie kenne Petra S., die sei Stammkundin im 089 und nicht mit dem Opfer identisch, war die Sache endgültig klar. Wenn Hans P. überhaupt zudringlich geworden war, dann jedenfalls nicht bei Petra S. an diesem Abend.
Der Angeklagte packte in diesem Moment demonstrativ seine Sachen zusammen. Und auch dem Staatsanwalt blieb nur übrig, den Freispruch zu beantragen. Dem schloss sich die Verteidigung gerne an.
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