Klinik Großhadern: OP-Tuch im Bauch vergessen

Nach einem Eingriff bei einer Krebspatientin (62) stellen die Ärzte fest, dass ein Abtupftuch im Bauchraum vergessen worden ist. Nun geht es um die Höhe des Schmerzensgeldes.
Torsten Huber |
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Nach einem Eingriff bei einer Krebspatientin (62) stellen die Ärzte fest, dass ein Abtupftuch im Bauchraum vergessen worden ist. Nun geht es um die Höhe des Schmerzensgeldes.

München - Es ist ein Patienten-Horror: Nach einer Krebsoperation im Klinikum Großhadern merken die Ärzte später bei einer Röntgenaufnahme, dass sich ein S-förmiger, fremder Gegenstand im Bauch von Patientin Waltraud K. (62) befindet. Es ist ein Bauchtuch, 25 Mal 25 Zentimeter groß, das während des Eingriffs zum Abtupfen von den Chirurgen eingesetzt wird.

Jetzt landet die Sache vor Gericht. Es geht um Schmerzensgeld. 2007 diagnostizieren die Ärzte bei Waltraud K. ein Krebsgeschwür im Magen-Darm-Bereich. Die OP findet am 7. Dezember 2007 statt. 40 Bauchtücher zum Abtupfen werden verwendet. So steht es auf einer Materialliste, die eine OP-Schwester ausgefüllt haben soll.

Gutachter und Chirurg Peter Klein erklärt: „Die Bauchtücher werden im Vier-Augen-Prinzip geöffnet. Fünf sind in jeder Tüte. Dann wird auf einer Liste eingetragen, wie viele verbraucht worden sind. Die benutzten Bauchtücher werden dann aufgehängt und später mit der Liste verglichen.“

Tatsächlich stimmen die Zahlen überein. Entweder man hat sich verzählt, oder in einer Packung sind sechs Tücher gewesen. In einer zweiten OP im Jahr 2008 entfernen die Arzte das Tuch und zahlen Waltraud K. freiwillig 6500 Euro.

Zu wenig, meinen die Patientin und ihre Anwältin Birgit Gujens. Sie fordern weitere 63000 Euro. Die Anwältin: „Meine Mandantin musste leiden.“ Ihrer Mandantin gehe es gesundheitlich nicht gut: „Weitere Tumore sind da.“

Gutachter Klein sagt aus, dass kein Zusammenhang zwischen dem vergessenen Tuch und den neuen Tumorbildungen bestehe: „Bauchschmerzen oder ein Völlegefühl können entstehen, schlimmstenfalls eine Entzündung. Das ist aber nicht passiert.“

Die Ärzte haben nach der Entdeckung des Tuches die Chemotherapie weitergeführt. Klein: „Das ist auch völlig richtig. Die Kollegen mussten die restliche Tumore bekämpfen.“ Das Tuch störe da nicht.

Das Gericht schlug eine gütliche Einigung vor: Nochmals 3500 Euro – und das Verfahren ist beendet. Es sei doch schrecklich, so das Gericht, wenn man in eine Uni-Klinik gehe und mit einem Tuch im Bauch wieder rauskomme. Darauf sagt der Klinik-Anwalt Peter Hüttl: „Da passieren viel schlimmere Sachen. Ärzte sind auch nur Menschen.“ Die Klinik-Anwälte bitten um Bedenkzeit.

 

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