Kleinkinder in überhitztem Auto gelassen: Anzeige gegen Vater (39)

Bei knapp 30 Grad Außentemperatur hat ein Vater seine beiden Kinder im Auto sitzen gelassen – die beiden Kleinkinder waren hohen Temperaturen ausgesetzt. Die Polizei ermittelt.
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In der prallen Sonne ließ der 39-Jährige seine Kinder im Auto zurück (Symbolbild).
imago/Andreas Haas In der prallen Sonne ließ der 39-Jährige seine Kinder im Auto zurück (Symbolbild).

München - Passanten haben am Donnerstagnachmittag zwei Kleinkinder womöglich vor dem Schlimmsten gerettet: Die Zeugen entdeckten gegen 17.30 Uhr ein Auto an der Lerchenauer Straße, in dem die beiden Kinder (beide unter vier Jahre alt) saßen.

Das Auto stand bei knapp 30 Grad in der prallen Sonne. Die Kinder waren nassgeschwitzt und machten auf die beiden Zeugen einen bewusstlosen Eindruck. Da sie auf Klopfen nicht reagierten, riefen die Helfer Polizei und Rettungsdienst.

Über 40 Grad im Auto

Eine der beiden Helferinnen konnte dann in einem nahegelegenen Garten den 39-jährigen Vater der Kinder antreffen. Er öffnete sein Auto, sodass die Kinder vom Notarzt untersucht werden konnten. Beide waren ansprechbar und bedurften keiner weiteren medizinischen Versorgung vor Ort.

Die Polizei stellte mit einem Wärmesuchgerät im Auto Temperaturen zwischen 40 und 45 Grad fest. Aufgrund der Feststellungen vor Ort sowie der Zeugenaussagen ergab sich der Anfangsverdacht einer fahrlässigen Körperverletzung durch den Vater. Die Kleinkinder waren laut den Passanten mehrere Minuten in dem aufgeheizten Fahrzeug.

Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren ein und informierte das zuständige Jugendamt. Die Münchner Kriminalpolizei übernimmt die weiteren Ermittlungen.


Polizei mit eindringlicher Warnung

Hinweis der Münchner Polizei: An heißen Sommertagen kann sich die Luft in geparkten Fahrzeugen auf bis zu 60 Grad Celsius erhitzen. Auch bei leicht geöffnetem Fenster entstehen hier sehr hohe Temperaturen. Bereits ein kurzer Aufenthalt kann bei Kindern, älteren Personen sowie Tieren zu gesundheitlichen Problemen führen! Lassen Sie auch bei kurzer Abwesenheit am Fahrzeug (z.B. Tanken, Einkäufe erledigen) niemanden im Fahrzeug zurück!

Lesen Sie hier: Lahme Ermittlungen bei den Polizeischüssen von Trudering

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