Kindergarten-Affäre: Vorwürfe und Drohungen
Lehel - Was für ein Eklat! Zwei Mitgliedern des Bezirksausschusses Altstadt-Lehel wird vorgeworfen, Hausfriedensbruch in einem Kindergarten begangen zu haben.
Aber damit nicht genug. Einer der beiden soll versucht haben, sich mit Hilfe seines BA-Ausweises unerlaubt Eintritt zu verschaffen und die anwesende Erzieherin mit aggressivem Verhalten bedroht haben. Die AZ berichtete.
So lauten die Anschuldigungen. Aber entspricht das der Wahrheit? Das zu klären, gelang bisher noch nicht – auch nicht in der Sitzung vom 21. März, der ersten Zusammenkunft des Bezirksausschusses nach Bekanntwerden des Vorfalls.
Die FDP reichte zu Beginn der Sitzung einen Antrag ein, in dem es heißt: „Der Bezirksausschuss fordert das betreffende Mitglied, welches unter missbräuchlicher Verwendung des BA-Ausweises den Zutritt erzwingen wollte, auf, die Konsequenzen aus seinem Rechtsbruch in Ausübung des Mandats zu ziehen und von seinem Amt als BA-Mitglied zurückzutreten.“
Jörg Hoffmann (FDP), der im Januar mit einem hitzigen Abgang aus einer Sitzung für Schlagzeilen sorgte (AZ berichtete), bekräftigte diese Haltung: „Die Sicherheit der Kinder wurde durch widerrechtliches Eindringen in den Kindergarten zu Geschäftszeiten kompromittiert.“
Die angesprochenen BA-Mitglieder Norbert Weigler und Heinrich Mayer, beide von Beruf Lehrer, zeigten sich persönlich getroffen und in ihrer Berufsehre gekränkt. Hoffmann spezifizierte seinen Vorwurf: „Ihr seid da mit Personen eingedrungen, die Ihr nicht persönlich kennt. Das ist die Gefährdung.“
Das sagt die eine Seite. Wie schildern die beiden Eindringlinge den Vorfall in der Oettingenstraße 8?
Die Grünen-Fraktion las eine Erklärung dazu vor. Laut dieser wurde die Gruppe, bestehend aus den BA-Mitgliedern Norbert Weigler und Heinrich Mayer sowie mehrerer Anwohner, am Eingang des St. Anna Kindergartens von der Erzieherin abgewiesen. Sie gingen.
Ziel des Besuchs war: in Augenschein zu nehmen, ob illegale Baumfällungen auf dem Grundstück des Kindergartens stattgefunden haben.
"Die Eltern der betroffenen Kinder können Klage einreichen"
Als der Gruppe auf der Rückseite eine offenstehende Tür auffiel, betraten sie das Gelände trotz der vorhergegangenen Untersagung. Die Erzieherin bemerkte dieses und bat sie erneut, zu gehen. BA-Mitglied Mayer habe sich nach der Telefonnummer der Dame erkundigt und seinen Ausweis gezeigt, um zu einer Entschärfung der Situation beizutragen - wobei nach eigenen Aussagen alles friedlich abgelaufen sei. Dann verließen alle gemeinsam das Gelände des Kindergartens.
Kinder sollen zu der Zeit nicht mehr vor Ort gewesen sein, behaupten die beiden Mitglieder der Grünen-Fraktion.
Entkräftet wurde zumindest der Vorwurf wegen aggressiven Verhaltens gegenüber der Erzieherin. Diese hat ihre Anschuldigung gegen BA-Mitglied Heinrich Mayer schriftlich zurückgezogen. Es habe eine Verwechslung stattgefunden, er sei nicht derjenige gewesen, der sich aggressiv geäußert habe.
Im Raum stehen weiter der Vorwurf wegen Hausfriedensbruch und der angeblich missbräuchliche Einsatz eines BA-Ausweises.
FDP gegen Grüne. Eine teils hitzige Debatte, die zu keiner befriedigenden Lösung kam. Jörg Hoffmann sagte noch: „Ich habe mich erkundigt. Die Eltern der betroffenen Kinder können Klage wegen Hausfriedensbruch einreichen. Mein Kind geht auch in diesen Kindergarten. So wie Ihr Euch hier verhaltet, weiß ich nicht, wie ich weiter verfahren soll.“
Klar ist: Es war ein Fehler, unbefugt das Gelände zu betreten. Das haben Norbert Weigler und Heinrich Mayer auch zugegeben. Wie und mit welcher Absicht der BA-Ausweis zum Einsatz kam, muss noch aufgelöst werden. Ob juristische Konsequenzen folgen, ist auch unklar.
Über den Antrag der FDP, der BA möge Heinrich Mayer auffordern zurückzutreten, entscheidet das Gremium erst in der nächsten Sitzung. Die involvierten Hoffmann, Weigler und Mayer sind von der Abstimmung ausgeschlossen.
Zu Wort meldete sich auch ein Vater, dessen Kind den St. Anna Kindergarten besucht. Er forderte von den Eindringlingen eine offizielle Entschuldigung bei dem Kindergarten, bei der betroffenen Erzieherin und nicht zuletzt bei allen Eltern.