Keine lange Einkaufsnacht

FDP-Stadträte hatten zum 1250. Geburtstag des Stadtteils einen verkaufsoffenen Abend gefordert. Das Kreisverwaltungsreferat winkt ab: "Nicht genehmigungsfähig!"
von  ber
Eine Shoppingnacht - mit Dessous-Modenschau - wie in der Fußgängerzone wird es in Pasing nicht geben.
Eine Shoppingnacht - mit Dessous-Modenschau - wie in der Fußgängerzone wird es in Pasing nicht geben. © Daniel von Loeper

Pasing - „Pasing wird 2013 1250 Jahre alt. Dieses Jubiläum ist ein Anlass, um zu feiern und die Identität Pasings in München zu stärken", hatten die FDP-Stadträte Otto Bertermann, Jörg Hoffmann,  Michael Mattar, Gabriele Neff und Christa Stock zur Begründung ihres Antrags erklärt.

Für das letzte Wochenende im Juni, für Samstag den 29. Juni und Sonntag, den 30. Juni 2013 sei ein großes Stadtteilfest geplant. Auf drei Bühnen solle ein reichhaltiges Kulturprogramm präsentiert werden, das von einem vielfältigen gastronomischen Angebot begleitet wird.

Die FDP weiter: "Der Pasinger Einzelhandel, der durch Umbaumaßnahmen große Umbrüche und negative Folgen zu tragen hat, ist bereit, diesen Festakt umfassend zu gestalten. Die Landeshauptstadt München sollte dies mit einer Verlängerung der Ladenöffnungszeiten bis 23 Uhr unterstützen”.

Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle antwortete jetzt: "Eine Ladenöffnung an Werktagen nach 20 Uhr kann nur im Wege einer behördlichen Ausnahmebewilligung gemäß § 23 Abs. 1 Ladenschlussgesetz ermöglicht werden. Weitere gesetzliche Ausnahmetatbestände, die einen Verkauf bis Mitternacht zulassen würden, kennt das Bundesladenschlussgesetz, das in Bayern Anwendung findet, nicht."

Zuständig für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung ist die Regierung von Oberbayern. Derzeit können Ausnahmeersuchen ein Mal jährlich pro Kommune durch die Regierung von Oberbayern positiv beschieden werden, wenn der Kernbereich der Kommune betroffen ist, die Veranstaltung im Zusammenhang mit einer kulturellen Veranstaltung zu sehen ist und der Shoppinggedanke nicht im Vordergrund steht.

Das bedeutet doppeltes Pech für Pasing: Ersten liegt es nicht im Innenstadtbereich, zweitens ist die einzige Ausnahme schon für die Shoppingnacht in der Fußgängerzone vergeben.

Die Genehmigung liegt zwischenzeitlich für Freitag, den 7. September, vor. "Weitere Abendöffnungen, auch außerhalb der Innenstadt, sind nicht vorgesehen und wie geschildert, nicht genehmigungsfähig", so der KVR-Chef.

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.