Kein Schutz für die Bäume im Innenhof
Laim - Auf die Anfrage von Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Sabine Krieger, Sabine Nallinger (Bündnis 90/Die Grünen) vom 21.10.2013 teilte jetzt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Das Bauvorhaben an den Ludwig-Richter-Höfen hat die Neuerrichtung des Daches zur Schaffung neuen Wohnraums, den Neubau einer Tiefgarage sowie den Anbau von Außenaufzügen zum Gegenstand. Es liegt in einem Bereich, in welchem planungsrechtlich eine vordere Baulinie, jedoch keine rückwärtige Baugrenze festgesetzt ist.
Die Unterbauung des Innenhofbereichs ist damit planungsrechtlich zulässig.
Auch naturschutzrechtliche Vorschriften stehen nicht entgegen. Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte treten die Gesichtspunkte des Baumschutzes grundsätzlich hinter einem gegebenen Baurecht zurück, sofern nicht durch eine für den Bauherrn vertretbare Verschiebung oder Modifikation Bäume erhalten werden können.
Die Verschiebung/Modifikation muss nach Rechtslage ausdrücklich für den Bauherrn vertretbar und geeignet sein, um die Bäume zu erhalten. Es kann dem Bauherrn nicht verwehrt werden, eine zulässige Tiefgarage zum Nachweis notwendiger Stellplätze zu errichten.
Ein Erhalt aller Bäume ist nicht möglich, da sich insbesondere die vier Linden in der Mitte des Bauquartiers befinden. Die Planung stelle einen Kompromiss dar, welcher sowohl den Belangen des Bauherrn diene als auch Naturschutzbelange berücksichtige.
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