Kein Geld für kaputte Gräber

Ein Schneesturm hat Gräber auf einem Münchner Friedhof beschädigt, teilweise völlig zerstört. Warum die Versicherung nicht zahlt und wie die Stadt reagiert.
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Direkt neben diesem Grab ist eine Eiche vom Schnee umgedrückt worden.
ho Direkt neben diesem Grab ist eine Eiche vom Schnee umgedrückt worden.

"Sturmschäden am Waldfriedhof – lässt die Stadt die Bürger im Regen stehen?", hatte Stadtrat Hans Podiuk (CSU) die Stadtverwaltung gefragt. Jetzt bekam er die Antwort.

Hadern (München) -  „Der starke Schneefall am letzten Oktoberwochenende 2012 hat starke Schäden im Waldfriedhof hinterlassen", so Podiuk. "Mir liegt ein Fall vor, in dem zwei Eichen von der Schneelast umgedrückt wurden und dabei einige Grabmäler und Gräber teilweise total zerstört oder beträchtlich beschädigt wurden."

Die Reklamation der Betroffenen leitete die Friedhofsverwaltung an das Baureferat Gartenbau, dieses dann an die Versicherung der Stadt weiter.

Diese teilte mit, dass sie sich nicht verpflichtet sieht, Schadenersatz zu leisten. Der Baumbruch erfülle den Tatbestand der höheren Gewalt, Ersatzansprüche könnten nicht anerkannt werden.

"Mit anderen Worten", bilanziert Podiuk: "Obwohl die Stadt eine Versicherung hat, bleiben die Betroffenen auf ihren Kosten sitzen. Da manche Gräber völlig zerstört sind, dürfte es sich um Schäden im vierstelligen Bereich handeln.“

Mit dieser Zusammenfassung liegt der CSU-Politiker wohl richtig. Denn Joachim Lorenz, als Referent für Gesundheit und Umwelt auch zuständig für die Münchner Friedhofsverwaltung, erklärte jetzt auf die Anfrage hin: "Im Rahmen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung ist die Stadt verpflichtet, finanzielle Risiken zu minimieren."

Und: "Aus dieser gesetzlichen Verpflichtung heraus hat die Stadt zur Abdeckung von berechtigten und zur Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen einschlägige Versicherungen abgeschlossen."

Deshalb dürften keine freiwilligen Schadensersatzleistungen mehr erfolgen, wenn der Versicherer Schadensersatzansprüche als unberechtigt festgestellt hat.

Also bleibt es dabei: Es gibt kein Geld für die kaputten Gräber.

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