Kaum zur Fahndung ausgeschrieben, schon in Haft
Am Dienstag schnappt die Bundespolizei am Hauptbahnhof gleich zwei Personen, die per Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben wurden.
Ludwigsvorstadt - Am Dienstagnachmittag (27. Mai) konnten Beamte der Bundespolizei am Hauptbahnhof München innerhalb einer Stunde zwei Personen festnehmen, die von Staatsanwaltschaften -jeweils erst kurz zuvor- mit Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben worden waren.
Gegen 15 Uhr wurde am Querbahnsteig ein 43-Jähriger kontrolliert. Beim Datenabgleich stellte sich heraus, dass er von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, erst am gleichen Tag, zur Festnahme ausgeschrieben worden war. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro wegen Erschleichen von Leistungen nicht beglichen. Da er das Geld nicht aufbringen konnte muss er nun für 60 Tage ersatzweise in Haft.
Ebenfalls in Haft, ersatzweise für 48 Tage, muss eine 23-Jährige. Sie war gegen 16:00 Uhr, ebenfalls am Querbahnsteig, kontrolliert worden. Dabei stellte sich heraus, dass sie erst am Montag den 26. Mai, wegen Nichtbegleichung einer Geldstrafe in Höhe von 240 Euro von der Staatsanwaltschaft Hannover zur Haftvollstreckung ausgeschrieben worden war. Auch sie war zuvor wegen Erschleichen von Leistungen verurteilt worden.
Einmal mehr war der Besuch des Münchner Hauptbahnhofes für Straftäter, die ihre Geldstrafe nicht beglichen hatten, kein geeigneter Aufenthaltsort.
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