Kann die Stadt Mieter vor Wucher schützen?

Giesing - In einem Haus an der Pilgersheimer Straße gibt es dubiose Mietverträge für Migranten, Arbeitslose oder mittellose Menschen. Dort werden befristete Mietverträge für kleine Zimmer mit Gemeinschaftswaschräumen vergeben, die im Anschluss daran nur mit erhöhten Kosten verlängert werden können. Das "Geschäftsmodell" von Global Businessapartment Immobilienverwaltungs GmbH (GBI) war jetzt Thema eines Antrags im Stadtrat.
Gülseren Demirel und Jutta Koller von Bündnis 90/Die Grünen wollten von der Stadt wissen, ob diese Art von Vermietung den Tatbestand der Sittenwidrigkeit erfülle. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei dem Geschäftsgebaren des Hauseigentümers um keinen Einzelfall in München handelt. Dem Sozialreferat sei noch mindestens ein weiterer vergleichbarer Fall bekannt. Die Prüfung dieses Falls sei allerdings noch nicht abgeschlossen.
Die Handlungsmöglichkeiten der Stadt sind bei derartigen Mietsünden allerdings beschränkt. Das Kreisverwaltungsreferat gibt an, nur dann einschreiten zu können, wenn ein Vermieter zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe wegen Wuchers verurteilt worden ist. Und auch das Sozialreferat ist weitgehend machtlos. Städtische Mitarbeiter könnten nur dann etwas unternehmen, wenn der Wohnraum "zweckentfremdet" würde. "Dies setzt voraus, dass der ursprüngliche Wohnzweck durch nicht nur vorübergehend stattfindende Beherbergungen dauernd aufgegeben bzw. aufgehoben wird, bzw. der Wohnraum überwiegend einer derartigen Nutzung vorbehalten ist und dadurch dem allgemeinen Wohnungsmarkt entzogen wird. Das Vermieten von Appartements gehört nicht dazu", so das Referat.
Die Bewohner würden dort längerfristig wohnen und das Gebäude nicht pensionsartig nutzen. Die zweckentfremdungsrechtliche Relevanz des Falles werde aber derzeit noch vom Sozialreferat geprüft. Möglicherweise könnte der Vermieter für "vorsätzliche und unangemessen hohe Entgelte" belangt werden. Dazu müssten die Wohnräume mehr als 20 Prozent teuerer sein, als vergleichbare Zimmer in München. Darüber hinaus hätte die Stadt Schreiben verschickt, in den die Mieter aufgefordert worden seien, ihre Fälle zu erklären. Eine Rückmeldung von Betroffenen sei bislang nicht erfolgt.