Kampf gegen eine größere Schießanlage

Stadt und Landtratsamt sind sich für das "Ruhige Gebiet" einig: Es darf nicht lauter als 55 Dezibel werden
Willi Bock |
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Die Schützen im Forstenrieder Park (hier ein Symbolfoto) sind vielen ein Ärgernis.
Die Schützen im Forstenrieder Park (hier ein Symbolfoto) sind vielen ein Ärgernis.

Fürstenried - Forstenried - Die Bürgerinitiative „Forstenrieder Park ohne Schießanlage“, gibt in ihrem Kampf nicht auf, einen Ausbau der Anlage zu verhindern.  Im Umweltausschuss des Stadtrats war die Schießanlge jetzt wieder einThema.

Die Bürgerinitiatvie hat  beantragt, den Schießlärm auf Schießanlage Unterdill des Vereins Hubertus für Jagd- und Sportschießen, in der Warnberger Feldflur auf 55 dB(A) zu begrenzen. Dadurch soll das Naherholungs- gebiet auf Münchener Stadtgebiet vor Verlärmung geschützt werden. Dabei verweist sie auadrücklich auf die Einstufung des Gebietes im Münchner Lärmaktionsplan als 'Ruhiges Gebiet' verwiesen.

Die Stadt München ist für dieses Areal aber nicht zuständig, weil der Übel des Hauptlärms außerhalb der Stadtgrenze liegt. Deshalb ist das Landratsamt zuständig.

Das Referat für Gesundheit und Umwelt erklärt: "Der Verein Hubertus für Jagd- und Sportschießen e.V. hat bereits im Jahr 2009 einen immissionschutzrechtlichen Antrag auf Änderungsgenehmigung beim Referat für Gesundheit und Umwelt eingereicht. Da sich lediglich die Kugelbahnanlage der Schießstätte auf Münchener Stadtgebiet befindet und der gesamte Außenbereich der Schrotschießanlagen Trap und Skeet außerhalb des Stadtgebietes, hat die Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 19.11.2010 die Zuständigkeit für die Schießanlage Unterdill an das Landratsamt München übertragen."

Das Referat für Gesundheit und Umwelt habe somit nicht die Möglichkeit, in einem Genehmigungsverfahren die Lärmgrenzwerte für die Schießanlage für das Münchner Stadtgebiet festzulegen. Im Rahmen der Behördenbeteiligung könnte München jedoch derartige Belange geltend machen. Nach Auskunft des Landratsamtes München wurde der ursprüngliche Antrag für die Änderung der Schießanlage mit Bescheid vom 12.11.2012 abgelehnt, da der Antragsteller die eingereichten Unterlagen nicht fristgemäß ergänzt habe. Ein neuer Antrag sei bisher nicht gestellt worden.

 Im neuen Lärmaktionsplan solle auch die Warnberger Feldflur als 'Ruhiges Gebiet' ausgewiesen werden. 'Ruhige Gebiete' sind Bereiche, vorzugsweise Erholungsgebiete, die vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden sollen. das Landratsamt habe signalisiert, dass es damit einverstanden sei.

Das städtische Umweltreferat stellt fest: Durch die Schießanlage dürfe es nach einem  Um- oder Neubau nicht zu mehr Lärm im 'Ruhigen Gebiet' Warnberger Feldflur kommen. Bei der derzeitigen Nutzung der Schießanlage mit den beschränkten Schießzeiten könne von einer bestehenden Lärmbelastung in dieser Größenordnung ausgegangen werden. Damit würden die Anforderungen an die Ausweisung als 'Ruhiges Gebiet' erfüllt, was bei einer Neu- oder Änderungsgenehmigung für die Schießanlage zwingend zu berücksichtigen sei.

 

 

 

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