Ist Yoga Sport?

Alles war fertig, dann kam das behördliche Aus. Und jetzt fragen zwei CSU-Stadträte: "Wie kommt eine Yogaschule in München an günstige Räume?"
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Immer schön locker bleiben: Ist eine Yogaschule eine Sportstätte - oder eine Gesundheitseinrichtung?
dpa Immer schön locker bleiben: Ist eine Yogaschule eine Sportstätte - oder eine Gesundheitseinrichtung?

Harlaching - Die Vorgeschichte: Im Dezember bezog eine Yogaschule (1-Frau-Betrieb) gewerbliche Büroräume in Harlaching. Nach diversen Umbaumaßnahmen, wie dem Einbau neuer Böden, sollte Ende Januar 2013 die Eröffnung sein.

Deshalb wurden Werbemaßnahmen ergriffen und etwa Flyer in der Nachbarschaft verteilt. Zwei Tage vor der geplanten Eröffnung schaltete sich die Lokalbaukommission ein und stellte fest, dass eine Nutzungsänderung der Räumlichkeiten in eine „Sportstätte“ beantragt werden muss.

Dieser Antrag würde aber voraussichtlich nicht genehmigt werden, weil unter anderem nicht genügend Stellplätze vorhanden seien. Das Verfahren würde mindestens 4 Monate in Anspruch nehmen. Eine vorzeitige oder vorläufige Inbetriebnahme müsste laut Lokalbaukommission mit Bußgeld geahndet werden.

"Die Betreiberin der kleinen Yogaschule wurde durch dieses teure und langwierige Verfahren abgeschreckt, so dass sie jetzt auf der Suche nach neuen und preislich erschwinglichen Räumen ist, was sich aber als sehr schwierig gestaltet", so die CSU-Stadträte Josef Schmid und Manuel Pretzel jetzt in einer Anfrage an OB Christian Ude.

Das größte Problem sei, dass die Yogaschule als Sportstätte bewertet werde, obwohl sie mit einer klassischen Sportstätte wie einem Fitnessstudio nicht vergleichbar sei. "Yoga erfordert lediglich einen leeren Raum, ist ruhig und zielt auf Entspannung ab. Deshalb könnte diese kleine Yogaschule auch als Gesundheitseinrichtung eingestuft werden", so die Stadträte.

Sie wollen jetzt vom OB wissen, ob es unabdingbar notwendig ist, dass eine kleine Yogaschule eine Nutzungsänderung für eine Sportstätte beantragt oder ob des Möglichkeiten für eine Ausnahme oder eine andere Bewertung, wie zum Beispiel als Gesundheitseinrichtung gebe. Und welche Alternativen (etwa die Nutzung von städtischen Einrichtungen oder Sportstätten) die Landeshauptstadt München anbieten könne.

 

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