Im Interesse der Tiere

Am Mittwoch demonstrieren Münchens Tierschützer wieder für das Verbandsklagerecht. Die AZ erklärt, was es mit dem sperrigen juristischen Begriff auf sich hat
München - Immer wieder gehen Bayerns Tierschützer auf die Strasse, um für ein Verbandsklagerecht und ein strafrechtliches Klagerecht für Tierschutzorganisationen zu demonstrieren. Am Mittwoch, 20. März, um 17 Uhr, findet auf dem Odeonsplatz dazu eine Kundgebung des Münchner Tierschutzvereins statt. Als Gastredner sind Oberbürgermeister Christian Ude und Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbandes, dabei.
Doch was verbirgt sich eigentlich hinter den sperrigen juristischen Begriffen? Die AZ erklärt die wichtigsten Inhalte:
Die Verbandsklage
Der Tierschutz ist seit 1998 in der Bayerischen Verfassung und seit 2002 im Grundgesetz verankert - und damit genauso Staatsziel wie der Naturschutz. Doch während Naturschutzverbände in die Rolle eines "Anwalts der Natur" schlüpfen können, um gegen Gesetze und Vorschriften gerichtlich vorzugehen, haben Tierschützer diese Möglichkeit nicht. Dabei würden sie vor allem dann gerne ein Wörtchen mitreden, wenn es um die Genehmigung von Tierversuchen oder die Massentierhaltung geht. Das Verbandsklagerecht, das die Tierschützer auf Landesebene fordern, soll bayernweit tätigen gemeinnützigen Verbänden ermöglichen, beim Verwaltungsgericht Klage einzureichen - stellvertretend für die betroffenen Tiere.
Das strafrechtliche Klagerecht
In Deutschland kann jeder, der mitbekommt, wie ein Tier misshandelt wird, bei der Polizei Anzeige wegen Tierquälerei erstatten. Allerdings werden die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft häufig wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt. Die Tierschutzverbände fordern deshalb entweder ein eigenes Klageerhebungsrecht, oder wollen als Nebenkläger die Interessen des Tieres vertreten dürfen. Dafür müsste allerdings das Strafprozessordnung geändert werden, die bundesweit gilt.
Beispiele
Erst vor kurzem verunglückte ein Tiertransporter auf der A99 bei Vaterstetten. An Bord waren 700 Ferkel, die nach Italien gebracht werden sollten. Nach dem Unfall mussten sie am Straßenrand notgeschlachtet werden. Mit dem Verbandsklagerecht könnten Tierschützer die Genehmigung solcher Transporte im Vorfeld gerichtlich überprüfen lassen und so möglicherweise verhindern.
Männliche Küken legen keine Eier, setzen kein Muskelfleisch an und sind deshalb für die Hühner-Industrie uninteressant. Die Folge: Jedes Jahr werden in der Bundesrepublik 60 Millionen Hähne kurz nach dem Schlüpfen zerhäckselt oder mit Gas getötet. Die Tierschützer argumentieren, dass die massenhafte Vernichtung gesunder Jungtiere aus rein ökonomischen Gründen gegen das Staatsziel des Tierschutzes verstösst - mit der Verbandsklage könnten sie dagegen vorgehen. Ähnliches gilt für die Lebensbedingungen von Legehennen, so genannten "Hybrid-Hühnern".
Katze Like wurde vom Lebensgefährten ihrer Besitzerin geprügelt, gequält und am Schwanz durch die Luft geschleudert. Zwei Mal landete sie in der Tierklinik - mit Rippenfrakturen, ausgeschlagenen Zähnen, Schädelbruch und und und (AZ berichtete). Das Veterinäramt erstattete Anzeige, der Tierquäler bekam eine Geldstrafe. Mit eigenem Klagerecht oder als Nebenkläger könnte der Tierschutzverband die Strafverfolgung in solchen Fällen forcieren. Immerhin drohen bis zu drei Jahre Haft.
Für Tier-Messies gilt dasselbe: Wenn Menschen massenhaft Tiere halten, die sich unkontrolliert vermehren, krank sind und schlecht versorgt werden, ist das ebenfalls ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz - ein Verstoss, der bislang jedoch kaum geahndet wird.