Im Einsatz verletzt: Polizist fordert Schmerzensgeld

Steht einem Polizisten ein Schmerzensgeld zu, wenn er im Dienst verletzt wird? Ein Beamter hatte geklagt, nachdem er in einem Handgemenge von einem Feierwütigen verletzt wurde. Er fordert Schmerzensgeld.
John Schneider |
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Ein Polizist fordert Schmerzensgeld, nachdem er im Dienst nachts an der 089-Bar verletzt wurde.
dpa Ein Polizist fordert Schmerzensgeld, nachdem er im Dienst nachts an der 089-Bar verletzt wurde.

Steht einem Polizisten ein Schmerzensgeld zu, wenn er im Dienst verletzt wird? Ein Beamter hatte geklagt, nachdem er in einem Handgemenge von einem Feierwütigen verletzt wurde. Er fordert Schmerzensgeld.

München/Altstadt - Tatort: der Gehweg vor der 089-Bar in der Maximilianstraße. Polizist Marco C. (Namen geändert) war mit seinen Kollegen vor Ort, um den Streit zwischen Türstehern der Bar und Gästen zu schlichten. Ein junger Mann erklärte den Polizeibeamten, dass er von den Türstehern geschlagen worden sein soll.

Tatsächlich war das Gesicht von Alexander K. blutverschmiert, als die Einsatzkräfte am 13. Dezember 2013 an der Bar ankamen, sagte ein Kollege des klagenden Polizisten aus. In der Folge habe der verletzte Mann versucht, sich den Türstehern zu nähern. Dabei habe er diese bedroht.

Bis heute Schmerzen durch Verletzung

Als Alexander K. die Hand des Zeugen, der das verhindern wollte, herunterschlug, wollten die Polizisten den Mann zu fesseln. "Irgendwie haben wir ihn zu Boden gebracht", erinnert sich der Kollege des Klägers. Marco C. habe einen Arm des Mannes auf dem Rücken festgehalten. Der zweite Arm war unter dem Bauch. Mit einer ruckartigen Bewegung habe Alexander K. versucht, sich zu befreien: "Dabei muss er den Kollegen verletzt haben."

Marco C. erlitt einen Bänderriss am Handgelenk. "Ich habe bis heute ab und zu leichte Schmerzen." Auch bei besonderen Belastungen, etwa beim Holz hacken, schmerzt das Gelenk. Marco C. fordert deshalb 5500 Euro Schmerzensgeld.

Strafrechtlich ist Alexander K. zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Zivil-Richterin schlägt einen Vergleich vor, um eine größere Beweisaufnahme inklusive Sachverständigen-Gutachten zu vermeiden.

Doch in einem Punkt können sich die Parteien nicht einigen: Der sogenannte Feststellungsantrag, den der Kläger anstrebt, um auch für künftige Schmerzen entschädigt zu werden, wird von Alexander K. kategorisch abgelehnt. Der Prozess geht weiter.

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