Illegales Wendemanöver: Fahranfänger (18) kracht in Zivilstreife

Bei dem schweren Unfall auf dem Frankfurter Ring sind zwei Polizisten verletzt worden. Vorausgegangen war ein verbotenes Wendemanöver eines Autofahrers.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
1  Kommentar
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der 18-Jährige krachte in eine Zivilstreife der Münchner Polizei (Symbolbild).
Der 18-Jährige krachte in eine Zivilstreife der Münchner Polizei (Symbolbild). © dpa

Milbertshofen - Mal eben auf dem Frankfurter Ring wenden: Die Aktion eines 18-Jährigen hatte am Sonntagabend schwere Folgen. Zwei Polizisten wurden verletzt, zudem sind zwei Autos Schrott.

Wie die Polizei berichtet, war der 18-Jährige aus dem Landkreis Miesbach mit eiem Audi auf dem Frankfurter Ring stadtauswärts unterwegs. Auf Höhe der Hausummer 150 wollte der Mann dann ersten Ermittlungen zufolge über eine Sperrfläche wenden. An dieser Stelle treffen die Spur der über die Ingolstädter Straße führenden Brücke und eine weitere Spur des Rings aufeinander.

Bei dem Wendemanöver stieß der 18-Jährige mit einer Zivilstreife zusammen, die zu diesem Zeitpunkt ebenfalls stadtauswärts unterwegs war. Der zivile BMW wurde gegen eine Lichtmast geschleudert und kam an der Mittelleitplanke zum Stehen.

25.000 Euro Sachschaden nach Wendemanöver

Die beiden im Auto fahrenden Beamten, ein 25-Jähriger und ein 27-Jähriger, wurden leicht verletzt. Der 18-Jährige blieb unverletzt. Sein Audi und der Polizei-BMW sind allerdings Schrott und mussten abgeschleppt werden.

Ein Verkehrszeichen, ein Lichtmast und die Mittelleitplanke wurden beschädigt. Der Gesamtsachschaden beläuft sich ungefähr auf 25.000 Euro.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
1 Kommentar
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Giesinger Britt am 16.09.2020 12:07 Uhr / Bewertung:

    Gut gemeint ist meist das Gegenteil von gut gemacht. Einerseits war es wirtschaftlich, dass die Polizei involviert war, und somit garnicht erst anrücken musste. Andererseits sollte der Anfänger noch etwas nachjustieren, damit künftig Personenschäden unterbleiben.
    "Hallo ADAC? - Ja, ich wollte mich mal nach Ihrem Angebot 'Crashkurs für Fortgeschrittene' informieren..."

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.