Illegales Autorennen in Schwabing: Porsche-Fahrer kracht in Verkehrsschild

Am Samstag hat die Polizei ein verbotenes Autorennen zwischen Porsche-Fahrern auf der Leopoldstraße und auf der Ludwigstraße beschäftigt. Drei Raser wurden angezeigt.
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Die drei Männer wurden unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens angezeigt. (Symbolbild).
Die drei Männer wurden unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens angezeigt. (Symbolbild). © Peter Kneffel/dpa

Schwabing - Die Münchner Verkehrspolizei ermittelt in einem weiteren Fall von illegalen Straßenrennen: Am Samstagnachmittag hat sich dabei in Schwabing ein Verkehrsunfall ereignet.

Illegales Autorennen in Schwabing: Verkehrsschild beschädigt

Wie die Polizei berichtet, war das verbotene Rennen auf der Leopoldstraße und auf der Ludwigstraße gegen 16 Uhr per Notruf gemeldet worden.

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Bei einer Überprüfung vor Ort stellten die Beamten einer Streife fest, dass bereits ein Porsche gegen ein Verkehrszeichen am Siegestor gefahren war.

Schwabing: Porsche-Fahrer kracht in Verkehrsschild 

Nach derzeitigem Ermittlungsstand verlor der 30-jährige Fahrer die Kontrolle über seinen Pkw. Das Heck des Fahrzeuges brach aus, der Porsche geriet auf eine Verkehrsinsel, beschädigte dort das Verkehrszeichen und kam auf der Gegenfahrbahn zum Stehen. Verletzt wurde niemand.

Es stellte sich heraus, dass zwei weitere Porsche-Fahrer an dem Rennen beteiligt waren - ein ebenfalls 30-Jähriger und ein 26-Jähriger, beide mit Wohnsitzen in München.

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Die drei Männer wurden unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens angezeigt. Der Führerschein des Unfallfahrers wurde sichergestellt.

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  • AllesBesser am 25.05.2021 16:05 Uhr / Bewertung:

    Tja, die Strafen sind dank der starken Autolobby halt überschaubar und daher wenig abschreckend. 3 Monate Fahrverbot, ein paar Punkte in Flensburg und vielleicht noch 1-2 Jahre wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr auf Bewährung. Und wenn die geständig sind oder den Führerschein unbedingt zur Ausübung ihres Beruf benötigen, wird’s noch weniger. Die müssen nicht mal zur MPU. Der Gesetzgeber geht nicht davon aus, dass man bei einem solche krassen Verhalten im Straßenverkehr mal die “allgemeine Tauglichkeit für die Teilnahme am Straßenverkehr” prüfen sollte. Aber wehe einer fährt betrunken Fahrrad...da ist der Weg zur MPU recht kurz!

  • C_B am 25.05.2021 18:08 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von AllesBesser

    "die Strafen sind dank der starken Autolobby halt überschaubar und daher wenig abschreckend"

    Findest Du nicht, dass ein Zusammenhang zwischen einem Tatrichter, der den zur Verfügung stehenden Strafrahmen warum auch immer nicht voll ausschöpft und der "Autolobby" nicht etwas sehr weit und verschwörerisch hergeholt ist?

    Wir brauchen nicht immer in jedem Rechtsgebiet nach neuen Gesetzen zu schreien, es würde vollkommen ausreichen, dass diese von der Richterschaft deutlich strenger angewendet würden, anstatt sich überall zu vergleichen. Und gegen "Kuschelurteile" werden halt viel weniger Rechtsmittel eingelegt, als gegen knallharte Würdigungen "im Namen des Volkes". Derartige Urteile werden gerne von der nächsten Instanz "kassiert", zurückverwiesen oder in der Berufung zu Unrecht gestutzt. Ein weiteres Problem ist, dass heutzutage speziell jeder "Grattler" zuerst eine Rechtschutzversicherung vor der Privathaftpflicht abschließt und so ohne Risiko streiten kann, bis er zufrieden ist.

  • Leserin am 24.05.2021 22:02 Uhr / Bewertung:

    Ich werde nie verstehen, warum es dafür keinen lebenslange Führerscheinsperre und die beschlagnahme des Autos gibt. Weg damit. Wer ein Auto an solche Menschen finanziert, verleast, vermietet oder verleiht muss sich dann selbst darum kümmern den Schaden ersetzt zu bekommen. Es kann nicht sein, dass Firmen damit auch noch Geld verdienen. Reicht es nicht, dass z.B. der Junge in der Fürstenriederstrasse tot gefahren würde? Lernen wir nichts daraus?

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