Illegales Autorennen in München: Zwei jugendliche Raser verurteilt

Weil sie sich auf der A8 ein illegales Autorennen geliefert hatten, mussten zwei 18-jährige Münchner ihre Führerscheine abgeben. Die beiden Teenager wurden bei ihrer gefährlichen Tour von einem Polizisten erwischt.
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Zwei Raser lieferten sich im Sommer 2018 ein illegales Autorennen auf der A8 - und mussten danach ihre Führerscheine abgeben. (Symbolbild)
Frank Rumpenhorst/dpa Zwei Raser lieferten sich im Sommer 2018 ein illegales Autorennen auf der A8 - und mussten danach ihre Führerscheine abgeben. (Symbolbild)

München - Dass Autofahren zwar praktisch ist, aber auch sehr gefährlich sein kann, wird jungen Leuten eigentlich in der Fahrschule beigebracht. Zwei 18-jährige Münchner scheinen das erlangte Wissen ihrer Fahrstunden allerdings relativ schnell wieder vergessen zu haben – und mussten dafür büßen.

Im Sommer 2018 liehen sich die beiden jeweils einen Ford Focus aus und lieferten sich ein illegales Autorennen auf der A8 Richtung München. Mit riskanten Fahrmanövern und starken Bremsungen sorgten die beiden Bleifüße für Gefahr auf der Autobahn.

Was die beiden jungen Männer nicht auf dem Schirm hatten: Einer der gefährdeten Autofahrer war ein Polizist, der gerade auf dem Weg zu seiner Dienststelle in München war. Auch er konnte nur mit viel Mühe und einigen Ausweichmanövern einen Unfall verhindern.

Illegales Autorennen in München: So lautet das Urteil

Mit quietschenden Reifen und deutlich überhöhter Geschwindigkeit fuhren die beiden Teenager schlussendlich in die 30er Zone vor der Ramersdorfer Volksschule, wo sie von einer alarmierten Polizeistreife aufgehalten und von dort aus auf die Dienststelle mitgenommen wurden. Bei der Vernehmung durch den Polizisten, den sie zuvor noch auf der Autobahn mit ihren riskanten Manövern gefährdet hatten, mussten die Münchner ihre Führerscheine abgeben. Diese hatten sie erst ein Jahr zuvor bekommen. Der ältere der beiden Übeltäter zeigte sich im Anschluss immerhin reumütig und gab einen Teil seiner Vergehen zu, während sich der jüngere keiner Schuld bewusst war.

Ende November folgte das Urteil des Amtsgerichts München: Die zuständige Jugendrichterin verließ sich auf die Angaben des Polizisten, der als Zeuge geladen war, und verurteilte beide Raser nach dem Jugendstrafrecht wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Der ältere Tennager kam aufgrund seiner Reue mit einer Geldstrafe von 300 Euro und einer Sperrfrist von vier Monaten zum Neuerwerb seines Führerscheines davon. Der jüngere wurde zu 40 Sozialstunden verurteilt und muss sechs Monate warten, bis er seinen Führerschein wiedererlangen darf.

Lesen Sie auch: Illegales Autorennen in Passau - Haftstrafe für Raser

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