Illegale Prostitution in der Münchner Isarvorstadt: 5.000 Euro Geldstrafe

Weil die Prostituierten gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen haben, drohen ihnen nun hohe Strafen. Wegen der Corona-Maßnahmen können sie zur Zeit gar nicht mehr legal ihrem Gewerbe nachgehen.
von  AZ
Prostitution ist wegen der Corona-Maßnahmen verboten (Symbolbild).
Prostitution ist wegen der Corona-Maßnahmen verboten (Symbolbild). © Marijan Murat/dpa

Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt - Recht teuer wird es für drei Prostituierte, die am Dienstagmittag in einem Mehrfamilienhaus in der Isarvorstadt von der Polizei erwischt worden sind.

In dem Haus fanden Beamte in einer Wohnung erst zwei Prostituierte (21 und 22 Jahre) und in einer anderen Wohnung eine weitere 43-Jährige, die ebenfalls wegen verbotener Prostitutionsausübung überführt wurde. Die Frauen hatten laut Polizei ihre Dienste im Internet auf einschlägigen Seiten angeboten und so den Kontakt zu Freiern hergestellt. Neben den Anzeigen wegen verbotener Prostitutionsausübung ergehen gegen alle drei Frauen wohl auch Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz wegen des Betreibens einer unzulässigen Prostitutionsstätte. Hierbei liegt die zu erwartende Geldbuße bei jeweils 5.000 Euro. 

Wegen der Corona-Maßnahmen ist Prostitution in Bayern derzeit verboten. Es häufen sich daher die Fälle, in denen die Dienste illegal im Internet angeboten werden.  

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