Illegal abgerissenes Münchner Uhrmacherhäusl: Prozess eingestellt

Der illegale Abriss des Münchner Uhrmacherhäusls hatte große Empörung ausgelöst. Nun ist der Berufungsprozess zumindest vorläufig abgeschlossen. Doch für den Hauptverantwortlichen ist das Thema damit noch nicht beendet.
von  AZ/dpa
Die Baulücke nach dem Abriss des denkmalgeschützten Uhrmacherhäusl.
Die Baulücke nach dem Abriss des denkmalgeschützten Uhrmacherhäusl. © Petra Schramek

München - Nach dem illegalen Abriss des denkmalgeschützten Münchner Uhrmacherhäusls ist der Berufungsprozess gegen den Hauptverantwortlichen Andreas S. gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Der Käufer des Hauses muss 100.000 Euro zugunsten der Stiftung Denkmalschutz und der Staatskasse zahlen. Ein ebenfalls angeklagter Bauunternehmer nahm seine Berufung zurück. "Das Verfahren ist damit vorläufig abgeschlossen, die anberaumten weiteren Hauptverhandlungstermine wurden abgesetzt", teilte  Laurent Lafleur, Sprecher des Landgericht München I, am Freitag mit.

Wiederherstellung des Uhrmacherhäusls von Prozesseinstellung nicht betroffen

Allerdings betreffe die Verfahrenseinstellung ausschließlich das strafrechtliche Verfahren, betonte das Gericht. Unabhängig davon habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dessen Berufungsurteil die Anordnung der Landeshauptstadt zur Wiederherstellung des Uhrmacherhäusls überwiegend bestätigt.

Das denkmalgeschützte Gebäude beschäftigt Anwohner, Denkmalschützer und die Politik schon seit Jahren. Es gehört zum Ensemble Feldmüllersiedlung im Stadtteil Giesing, das zwischen 1840 und 1845 erbaut wurde. Im Herbst 2017 wurde es mit einem Bagger zerstört.

Denkmalgeschütztes Uhrmacherhäusl im Herbst 2017 absichtlich zerstört

Das Amtsgericht München hatte den Käufer des Uhrmacherhäusls deshalb im Juli 2022 wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 132.500 Euro verurteilt. Der Bauunternehmer wurde wegen Beihilfe zur gemeinschädlichen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 4.400 Euro verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Käufer den Bauunternehmer damit beauftragt hatte, das Haus mit einem Bagger absichtlich zu zerstören, damit es danach abgerissen werden kann. Zudem hatte er dem Gericht zufolge die Mieter rausgeekelt, indem das Wasser abgedreht, der Strom abgeschaltet, die Haustür ausgehängt und Dachziegel entfernt wurden, damit es hineinregnet. Sowohl die beiden Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt.

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