"Ignoriert die Stadtverwaltung den Bebauungsplan?"

Eine Menge Fragen haben zwei Stadträte der Bürgerlichen Mitte zur Erschließung des Gewerbegebiet Detmoldstraße/Lemgostraße per Gleisanschluss.
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Der Bahnübergang an der Detmold-/Lemgostraße.
privat Der Bahnübergang an der Detmold-/Lemgostraße.

Lerchenau - Laut eines Stadtratsbeschlusses ist eigentlich vorgesehen, die meisten Grundstücke im Gewerbegebiet Detmoldstraße/Lemgostraße am Bahn-Nordring per Gleis zu erschließen.

Zusätzlich hat der Stadtrat auch noch im Verkehrsentwicklungsplan den Erhalt und die Neuanlage von Gleisanschlüssen beschlossen. "Die Stadtverwaltung ist gehalten, die in einem Bebauungsplan festgelegten verkehrlichen Erschließungsanlagen herzustellen oder zumindest nicht entgegen dem vom Stadtrat beschlossenen Bebauungsplan zu handeln", so die Stadträte Johann Altmann (FW) und Tobias Ruff (ÖDP).

Genau das geschieht aber ihrer Meinu7ng nach bei diesem Gewerbegebiet: "Im Jahr 2008 wurde ein Teil der Gleisanlagen durch die Deutsche Bahn AG abgebaut, ohne erkennbaren Protest der Landeshauptstadt München. Im August 2010 hat das städtische Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) einer Abfallverwertungsfirma genehmigt, auf der im Bebauungsplan zur Erschließung per Gleisanschluss vorgesehenen Trasse eine Überdachung zu bauen und ökologische Ausgleichsflächen anzulegen."

Und: Ende 2010 habe das städtische Baureferat den Rückbau eines erst 2006 für ein Gütergleis gebauten Bahnübergangs veranlasst, ohne den von ÖDP-Stadtrat Tobias Ruff am 19.10.2010 gestellten Antrag in puncto Baustopp auch nur zu behandeln.

Die Stadträte fragen deshalb:

Welchen Wert hat ein vom Stadtrat beschlossener Bebauungsplan, wenn die städtischen Referate anschließend Genehmigungen erteilen und Maßnahmen beschließen, die im Widerspruch zu den planerischen Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplans stehen?

Welchen Wert hat der vom Stadtrat beschlossene Verkehrsentwicklungsplan, wenn die städtischen Referate darin enthaltene Vorgaben, wie die Ermöglichung von Geisanschlüssen zur künftigen Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene, nicht im Verwaltungshandeln umsetzen?

3. Beabsichtigen die städtischen Referate die aktuell beantragte Erweiterung eines Abfallverwertungsunternehmens erneut unter Missachtung des vom Stadtrat beschlossenen Bebauungsplans und der durch Antrag des Bauausschusses vom 18.06.2013 bekräftigten Offenhaltung eines künftigen Gleisanschlusses zu genehmigen?

Beabsichtigen die städtischen Referate weiterhin entgegen dem vom Stadtrat beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan die Beseitigung von Gleisanschlüssen und den Gütertransport mittels Lkw auf städtische Straßen nicht nur schicksalhaft hinzunehmen, sondern auch noch durch eigenes Verwaltungshandeln zu forcieren?

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