Hundeverbot in Münchner Kitas?

In einer Kinderkrippe in Allach waren bisher regelmäßig Hunde zu Besuch. Doch die Stadt sieht das skeptisch. Jetzt schaltet sich ein grüner Stadtrat ein und bellt für die Kinder und Hunde. 
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In einer Kinderkrippe in Allach waren bisher regelmäßig Hunde zu Besuch. Doch die Stadt sieht das skeptisch. Jetzt schaltet sich ein grüner Stadtrat ein und bellt für die Kinder und Hunde.

Allach - In der Antwort auf eine Stadtratsanfrage führt das Referat für Bildung und Sport (RBS) aus, dass in der Allacher Kinderkrippe Lila Lupi der Einsatz von Hunden untersagt werden müsse. Als Begründung werden Bedenken bezüglich Sicherheit und Hygiene angeführt. Unter anderem wird erklärt, dass ein frühkindlicher Tierkontakt eine Allergieneigung begünstige.

Dazu schreibt Stadtrats-Grüne Florian Vogel:

Fakt ist: Der Einsatz der Hunde ist bereits seit längerem eingespielt und die Tiere erfreuen sich großer Beliebtheit bei den Kindern. Zu einer Gefährdung der Kleinen kam es bisher nie. Alle Eltern stimmten dem Einsatz der Tiere ausdrücklich zu und haben ihre Kinder sogar teilweise gerade deshalb in der Kinderkrippe Lila Lupi angemeldet. Aus den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen des SGB VIII und des Infektionsschutzgesetzes lässt sich zudem kein Verbot des Einsatzes von Tieren in Kindertageseinrichtungen ableiten, sondern allenfalls ein Genehmigungsvorbehalt.

Der Verweis auf das allergene Potential frühkindlicher Tierkontakte steht überdies im Widerspruch zu diversen Studien, die unter diesen Voraussetzungen eine „Schulung“ des Immunsystems und damit eine verminderte Allergieneigung belegen. Die städtische Verwaltung sollte Bürger bei ihrer Selbstorganisation unterstützen und ihnen nicht unnötige Hürden dabei auferlegen. Eltern und privaten Trägern der Einrichtungen muss überlassen bleiben, ob in Kindertagesstätten mit Tieren gearbeitet wird oder nicht.

Deshalb fragt Florian Vogel jetzt:

1. Stehen dem aktuell praktizierten Einsatz von Hunden in der Kindertagesstätte Lila Lupi konkrete rechtliche Bestimmungen entgegen?

2. Bestehen rechtliche Vorgaben in Bezug auf eine tiergestützte Pädagogik?

3. Wenn ja: Gibt es einen Ermessensspielraum, um den Einsatz der Tiere trotzdem in der jetzigen Form zu ermöglichen?

4. Gibt es seitens des RBS Bemühungen, mit den Trägern der Kindertagesstätte zu einer gütlichen Einigung zu kommen?

5. Wie begründet das RBS angesichts oben genannter Studien die Aussage, dass ein frühkindlicher Tierkontakt die Entstehung von Allergien begünstige?

 

 

 

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