Horror-Haus: Staatsanwalt stellt Ermittlungen ein

Trudering - Das Horrorhaus am Mitterfeld machte im Oktober letzten Jahres Schlagzeilen. Geschäftsmann Mehmet K. hatte die Bruchbude an Bulgaren vermietet: Für ein Zimmer kassierte er 750 Euro im Monat.
Gegen Mehmet K. wurde ein Verfahren wegen Mietwuchers eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Vermieter jetzt allerdings eingestellt. Der Grund: Mietwucher liege in diesem Fall nicht vor. Die Bulgaren seien freiwillig nach München gekommen. Niemand habe sie gezwungen, in dem Haus einzuziehen.
Wucher, so die Staatsanwaltschaft, liege nur dann vor, wenn ein Mieter exakt diese eine Wohnung nehmen muss, weil es keine andere gibt, und der Vermieter diese Situation ausnutzt und eine überhöhte Miete verlangt.
In München gibt es leerstehende Wohnungen, auch wenn die nicht gerade billig sind.
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Der Fall belegt, so kritisiert Anja Franz vom Münchner Mieterverein, dass der Wucherparagraf im Gesetz einfach zu dünn sei, und dringend geändert werden müsse.
Die 70 Bulgaren, darunter auch Familien mit kleinen Kindern, lebten zusammengepfercht in Zimmern ohne Heizung, ohne funktionierende sanitäre Einrichtung, ohne sichere Stromversorgung aber dafür mit Schimmel an den Wänden und defekten Fenstern.
Mehmet K. rief die Polizei, als seine Mieter revoltierten. Erst so wurden die Missstände bekannt. Das Haus wurde daraufhin aus Sicherheitsgründen geräumt.
Die Stadt will jetzt gegen den Geschäftsmann vorgehen. Bis zu 50 000 Euro Bußgeld könnten fällig werden. Doch die Chancen stehen schlecht, weil das Gesetz sehr strenge Auflagen macht. Die Stadt hat deshalb in den letzten Jahren nur sehr selten Bußgeldbescheide wegen überhöhter Miete erlassen.