Hitlergruß während EM-Übertragung im Münchner Hirschgarten

München - Für die meisten Fans der Fußball-Nationalmannschaft mag es ein guter Tag gewesen sein: Deutschland besiegt Portugal zum Auftakt der Europameisterschaft 2012 mit 1:0. Mario Gomez, damals noch in Diensten des FC Bayern, hat das Tor geschossen.
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Für Stefan H. (32) hat diese Partie jetzt noch ein ungutes Nachspiel – vor dem Münchner Amtsgericht: Beim Public Viewing im voll besetzten Hirschgarten hat er Nazi-Symbole und den Hitlergruß gezeigt. Dafür muss er sich jetzt verantworten. Brille, Drei-Tage-Bart, grauer Pulli – der Angeklagte macht äußerlich nicht den Eindruck, dass er ein Rechtsradikaler sein könnte.
Er selbst hat vor Gericht auch keine schlüssige Erklärung für seinen Nazi-Auftritt im überfüllten Biergarten. „Ich bin kein Neo-Nazi“, behauptet er. „Ich kann mich an nichts mehr erinnern. Ich habe mir bei einem Leitersturz drei Tage vor dem Spiel eine Rückenverletzung zugezogen und musste ein starkes morphinhaltiges Medikament nehmen. Ich hätte keinen Alkohol trinken dürfen.“
Es ist der 9. Juni 2012. Um einen guten Sitzplatz für das Spiel zu bekommen, muss man früh im Hirschgarten sein. Bereits ab elf Uhr besetzt Stefan H. mit seiner damaligen Freundin und einem weiteren Begleiter einen Biertisch. Später sei noch ein Pärchen mit deren Freund dazu gekommen
„Ich habe erst nur Spezi getrunken, dann aber leider zur Maß gegriffen“, sagt der Angeklagte. Wie viel genau er getrunken habe, daran könne er sich nicht mehr erinnern. Gegen 21 Uhr malen sich Stefan H. und sein Freund gegenseitig Hakenkreuze und SS-Runen in den Deutschlandfarben auf Rücken und Arme.
Dann heben sie die den rechten Arm zum Hitlergruß und grölen laut: „Wir bauen eine U-Bahn von der Türkei bis Auschwitz.“ Wenig später steht Stephan H. mit nacktem Oberkörper auf und zeigt jedem im Umfeld seines Tisches sein Hakenkreuz auf seinem Rücken.
Ein Augenzeuge, Anton B. (16), alarmiert die Polizei, die gleich mit mehreren Einsatzautos vor Ort ist. 1,6 Promille werden bei dem Angeklagten festgestellt – angeblich fünf Stunden nach dem Vorfall. Zur Tatzeit müsste Stefan H. also wohl noch wesentlich mehr Promille gehabt haben. Urteil: sieben Monate auf Bewährung.