Hier zieht der Luxus ein

Das Mietshaus in der Arcisstraße 57 ist in Eigentumswohnungen umgewandelt worden, die zum Verkauf stehen. Warum hat die Stadt nicht das Vorkaufsrecht ausgeübt?  
von  Anne Hund
Die Bauarbeiten an dem Wohnhaus in der Arcisstraße 57 sind bereits im Gange.
Die Bauarbeiten an dem Wohnhaus in der Arcisstraße 57 sind bereits im Gange. © ah

Das Mietshaus in der Arcisstraße 57 ist in Eigentumswohnungen umgewandelt worden, die zum Verkauf stehen. Warum hat die Stadt nicht das Vorkaufsrecht ausgeübt, will die Stadtratsfraktion der Grünen/Rosa Liste wissen.

Maxvorstadt - Obwohl das Mietshaus in der Arcisstraße 57 in einem Erhaltungssatzungsgebiet liegt, wurde es von einem Investor entmietet und in Eigentumswohnungen umgewandelt, kritisiert die Stadtratsfraktion der Grünen/Rosa Liste. Die Wohnungen werden derzeit zum Kauf angeboten. "Der Verkaufsprospekt lässt mit Quadratmeterpreisen von bis zu 12.800 Euro eine Luxussanierung erwarten", teilt die Fraktion mit.

Stadträtin Sabine Krieger hat den Fall in einer Anfrage aufgegriffen und verlangt Auskunft über die Wirksamkeit der Erhaltungssatzungen. Sie will wissen, warum das städtische Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wurde, ob der Genehmigungsbehörde der Verkaufsprospekt vorlag, und warum Wohnungen von deutlich mehr als 130 Quadratmetern genehmigt wurden, obwohl dies in Erhaltungssatzungsgebieten nicht vorgesehen ist.

„Luxussanierungen wie in der Arcisstraße 57,“ so Sabine Krieger, „drohen die angestammte Bevölkerung zu vertreiben. "Zusätzlich wird der in München geltende Mietspiegel durch Objekte wie diese entsprechend in die Höhe getrieben".

Hier dränge sich die Frage auf, warum die Erhaltungssatzung in diesem Fall nicht gegriffen hat, und was sich ändern müsse, damit die Sozialstrukturen der Maxvorstadt und anderer Viertel mit diesem Instrument wirksamer geschützt werden können.

Krieger sagt: "Ich schlage außerdem, vor zu prüfen, ob es noch Korrekturmöglichkeiten gibt, denn die Umbau- und Neubaumaßnahmen sind erst am Anfang.“

Die Stadt hat sich zu der Anfrage bereits geäußert. Die Arcisstraße 57 sei ein Fall, in dem die Stadt das Vorkaufsrecht schlichtweg nicht ausüben könne, sagte ein Sprecher im zuständigen Kommunalreferat der AZ. Denn das besagte Mietshaus war bereits im Vorfeld in Wohnungseigentum aufgeteilt worden. "Der Stadt sind da rechtlich die Hände gebunden." Dieses Vorkaufsrecht der Stadt wird also ausgehebelt, wenn der Alteigentümer vor dem Verkauf die einzelnen Wohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln lässt und dann das Haus verkauft. Die Stadt hat dann keinen Einfluss mehr.

Der Sprecher im Kommunalreferat verweist vielmehr auf die Zuständigkeit des Freistaats, nur er könne die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch eine neue Regelung genehmigungspflichtig machen. Gemeint ist das sogenannte Umwandlungsverbot, das die Zerstückelung und den stückweisen Verkauf von Miet- in Eigentumswohnungen verhindern könnte. 

Zu den Wohnungen, die laut dem Antrag deutlich größer als 130 Quadratmeter sind, teilt das zuständige Sozialreferat mit: Diese Wohnungen haben vorher nicht bestanden, sprich, sie wurden neu geschaffen. Das geschieht, ganz allgemein, zum Beispiel, wenn bei einem Haus das Dach ausgebaut wird und neue Dachgeschosswohnungen entstehen. Laut der Erhaltungssatzung ist, wenn es um die Genehmigungspflicht bei Modernisierungsmaßnahmen geht, nur bereits bestehender Wohnraum betroffen, erteilt das Referat Auskunft. Auch deshalb habe die Stadt im Fall der Arcisstraße 57 keine rechtliche Handhabe gehabt.

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