Haidhausen: Burschen stehen wegen 20-Euro-Schaden vor Gericht

Das Amtsgericht München verurteilte zwei Burschen, die einen Holzchristbaum beschädigt haben. Die Schadenshöhe beträgt nur 20 Euro.
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Da zwei Jugendliche beim Klettern auf die Holzlatten die Belichtung beschädigten, wurden sie nun verurteilt.
Amtsgericht München Da zwei Jugendliche beim Klettern auf die Holzlatten die Belichtung beschädigten, wurden sie nun verurteilt.

Haidhausen - Letztes Jahr in der Weihnachtszeit, am 16. Dezember 2017, bemerkten ein 18-jähriger Praktikant und ein 19-jähriger Verkäufer einen Deko-Christbaum, bestehend aus Holzlatten, vor einem italienischen Restaurant in der Rosenheimer Straße. Die angetrunkenen Burschen erlaubten sich eine "blöde Aktion", wie sie es vor Gericht gestanden: Sie kletterten die Holzlatten hoch, um auf dem Christbaum herumspringen zu können.

Während der "blöden Aktion" wurde die Lichterkette des Baums beschädigt. Der Schaden: 20 Euro. Diesen Betrag müssen die beiden Rebellen nun an den Gastronom zahlen. Je zehn Euro. Das Amtsgericht erklärte, dass davon ausgegangen wird, "dass sie über die erforderlichen wirtschaftlichen Mittel verfügen."

Desweiteren wurden die jungen Männer vom Gericht zur Teilnahme an einem Leseprojekt mit je 25 Stunden verurteilt.

Jugendstrafrecht wegen Reifeverzögerung

Eine Polizeibeamtin, die nach der Tat die Personalien der beiden aufnahm, erklärte vor Gericht: "Es war nicht möglich, diese Kontrolle anständig durchzuführen. Es war ein respektloser Umgang. Die beiden waren eher angeheitert, als betrunken."

Beim Verfahren wurde das Jugendrecht angewandt, "in der Tat zeigt sich, dass Reifeverzögerungen bei den Angeklagten nicht auszuschließen sind", heißt es dazu in der Urteilsbegründung.

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