Gurlitt-Sammlung wird wohl nicht deutsches Kulturgut
München/Bern – Das Bayerische Kultusministerium will die Sammlung Gurlitt nach ersten Erkenntnissen nicht zum deutschen Kulturgut erklären. „Wir sehen nach derzeitigem Stand keinerlei Handlungsbedarf“, sagte ein Ministeriumssprecher und bestätigte einen Bericht des „Focus“ (Montag).
Das zuständige Ministerium hatte im Mai angekündigt, die Sammlung des verstorbenen Kunsthändlersohns Cornelius Gurlitt auf ihre Bedeutung für das deutsche Kulturgut prüfen, nachdem bekanntwurde, dass Gurlitt seine Bilder dem Kunstmuseum Bern vermacht hat.
Denn bei einer Ausfuhr der Sammlung in die Schweiz könnte unter Umständen das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (KultgSchG) greifen. Das Gesetz besagt, dass Werke, die im „Verzeichnis national wertvolles Kulturgut“ aufgelistet sind, bei Ausfuhr ins Ausland eine amtliche Genehmigung benötigen.
„Unser Experte im Haus hat das geprüft und sieht derzeit keinen Grund, das zu tun“, sagte der Ministeriumssprecher. Die gesamte Sammlung auf die Liste zu setzen, habe ohnehin nie zur Debatte gestanden. „Es ging immer nur – wenn überhaupt – um einzelne Bilder.“
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