Gurlitt: Er hat seine Bilder nie zurückverlangt!
Schwabing/Augsburg - Die Beschlagnahmung der Bilder durch die Augsburger Staatsanwaltschaft wird immer stärker diskutiert: Durften die Ermittler Gurlitts 1406 Kunstwerke einfach so aus seiner Wohnung in Schwabing mitnehmen?
Nein, meint der Münchner Anwalt und Kunstrechtsexperte Hannes Hartung. Gurlitt werde Unrecht getan, indem alle Bilder seit mehr als eineinhalb Jahren beschlagnahmt sind, sagte Hartung der BR-Sendung „Funkstreifzug“. Das sei ein „Skandal“.
Hartungs Kollege Matthias Druba sagte ebenfalls im BR, es sei nicht nachzuvollziehen, dass die Staatsanwaltschaft die Bilder während einer Ermittlung in einer Steuersache beschlagnahmt habe: „Die müssten eigentlich schon längst zurück gegeben worden sein, zumindest die Teile der Sammlung, bei denen unstrittig ist, dass sie Cornelius Gurlitt gehören.“
Fakt ist: Gurlitt wurde 2011 mit 9000 Euro an der Schweizer Grenze kontrolliert. Dabei sagte er, das Geld stamme aus Bildverkäufen – und er hatte keinen Job.
Das alles reiche für einen Anfangsverdacht, sagt ein Ermittlungsbeteiligter der AZ – Gurlitt hätte ja am Fiskus vorbei Handel mit Gemälden treiben können.
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Ein Anfangsverdacht reiche wiederum schon für eine Durchsuchung aus: „Damit kann man jemanden bealsten, aber auch entlasten" - es sei also für die Ermittler ein ziemlich gutes Instrument, um schnell Klarheit zu haben. Dass bei der AKtion aber so viele Bilder beschlagnahmt wurden, hält selbst der Jurist für „grenzwertig“.
Die AZ erfuhr: Mit der Beschlagnahmung hat sich noch kein Richter befasst – das wäre nur geschehen, wenn Gurlitt sich beschwert oder seine Bilder zurückgefordert hätte. Was er offenbar bis heute nicht getan hat.
Ein Problem könnte sein: Bis heute hat Cornelius Gurlitt keinen Anwalt. In einem "Spiegel"-Artikel sagte der 80-Jährige hilflos über die Razzia: "Was soll ich machen?"
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