Gurlitt bekommt 310 Bilder zurück

So viele Kunstwerke gehören „zweifelsfrei“ dem Schwabinger. Der Zentralrat der Juden ist trotzdem verärgert.
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Bekommt einige seiner Kunstwerke wieder: Der Schwabinger Kunsthändlersohn Cornelius Gurlitt,
Goran Gajanin/ Action Press/Paris Match/Bestimage Bekommt einige seiner Kunstwerke wieder: Der Schwabinger Kunsthändlersohn Cornelius Gurlitt,

 

Schwabing - Die Staatsanwaltschaft Augsburg will Cornelius Gurlitt (80) viele beschlagnahmte Bilder zurückgeben. „Es werden wohl circa 310 Gemälde sein, die zweifelsfrei Eigentum des Beschuldigten sind“, sagte Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz der „SZ“.

Die Überprüfung der beschlagnahmten Werke soll spätestens nächste Woche abgeschlossen sein. Wie die Übergabe ablaufen soll und wo Gurlitt seine Bilder lagern könnte, ist offen. Für Lagerkosten muss er wohl selbst aufkommen. „Jeder Eigentümer muss für seine Gegenstände selbst sorgen – das gilt auch für Kunst“, sagte der Berliner Anwalt Matthias Druba.

Hilfe vom Freistaat habe Gurlitt nur zu erwarten, „wenn der Freistaat mit der Veröffentlichung zu einem erhöhten Sicherheitsbedarf für die Bilder von Gurlitt beigetragen hat und er dies nicht hätte tun dürfen, dann muss der Freistaat Herrn Gurlitt unterstützen.“ Ob der Freistaat die Grenze überschritten habe, sei zu prüfen.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland kritisierte die geplante Rückgabe. „Nachdem die ganze Sache über 18 Monate hinweg fast konspirativ behandelt wurde, ist nun der Schnellschuss einer pauschalen Rückgabe sicher auch der falsche Weg“, kritisierte der Präsident Dieter Graumann in der „SZ“.

Bei möglicher Raubkunst sei Sensibilität und Verantwortung gefragt. Es gehe „nicht nur um den Rechtsanspruch auf Restitution“, die Sache besitze auch eine „moralische und historische Dimension“. Es liege nun an der Politik, „den Opfern von damals zur Würde von heute zu verhelfen“.

Der Jüdische Weltkongress hatte zuvor eine Änderung der Verjährungsfristen gefordert, um die Rückgabe von NS-Raubkunst zu erleichtern.

 

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